10Sep
Umzugskosten absetzbar?

So, da bin ich wieder, die virtuelle Welt hat mich wieder. Rings um mich zwar noch tüchtig Kisten-Chaos, aber wenn der Rechner erst mal wieder läuft, das Bett aufgebaut und erreichbar und die dusche benutzbar ist, ist alles nur noch Spaß.

Heute hab ich mal ne Frage an euch: Wir Freiberufler und Selbstständigen können ja so einiges absetzen. Wie issen das: Können wir auch Kosten, die mit einem privaten/Büro-Umzug verbunden sind (ich arbeite ja nach wie vor im Home-Office) bei der Steuer geltend machen?

Dass man die Mietkosten anteilig absetzen kann, weiß ich ja. Wonach berechnet sich die Höhe des absetzbaren Betrags eigentlich? Ich weiß nur, dass man maximal 1.250 Euro/ Jahr für das Arbeitszimmer absetzen kann.

Aber kann auch Mietkosten für Umzugsauto usw. absetzen? Hab meinen Umzug natürlich mit Freunden gemacht – die Armen… – nicht mit einem professionellen Umzugsunternehmen, aber Auto, Kartons usw. verursachen ja trotzdem Kosten.

Also, heute mal kein Info-Input für euch sondern Fragen über Fragen. Ist jemand da draußen, der in diesen Punkten schlauer ist als ich?


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One Response to “Umzugskosten absetzbar?”

  1. Torsten sagt:

    Umzugskosten sind einfach, sofern berufliche Gründe vorlagen (na? näher am Kunden?), was bei Angestellten eine recht leichte Übung ist. Anerkannt werden u.U. auch realistische Kosten (Wagenmiete etc.) ohne Nachweis. Absetzbare Kosten fürs Büro berechnen sich nach Größe Arbeitszimmer x proportionaler Mietanteil (also bei 20 qm von 100 qm ein Fünftel der Gesamtmiete), geteilt durch die Anzahl der Personen, die im Mietvertrag stehen (sagt mein Steuerberater).

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