Steuerbescheinigungen
abgelegt im Archiv Finanzen am 03.03.10

© Cellular ImmunityAchtung Kapitalanleger:
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer gibt es nur Verwirrung:
- Die meisten meinen, Sie brauchen von der Bank keine Jahressteuer-Bescheinigung mehr. Irrtum: Wenn der Grenzsteuer-Satz niedriger als 28 % liegt, dann ist es sinnvoll, Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben.
- Der Clou: Die Banken lassen sich die Jahressteuer-bescheinigungen teilweise teuer bezahlen. Da nimmt eine Bank schon mal 25 EURO für eine Bescheinigung, die vor der Einführung der Abgeltungssteuer kostenlos war. Aus was man alles Kapital schlagen kann!
- Wer Kirchensteuer zu zahlen hat, sollte der Bank vor Anfang des neuen Jahres eine Erklärung abgeben, dass die Kirchensteuer einzubehalten ist.
- Freistellungsaufträge: Bei mehreren Banken verliert man schnell den Überblick. Verheiratete haben einen Freibetrag von 1602, Ledige 801 EUR. Sind die Freistellungsaufträge versäumt worden, lohnt der nachträgliche Ansatz in der Steuer-Erklärung auf jeden Fall.

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Permalink: Steuerbescheinigungen
Tags: Abgeltungssteuer Jahressteuerbescheinigungen Kapitalerträge Freistellungsauftrag
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