smallbizger

Steuerbescheinigungen

abgelegt im Archiv Finanzen am 03.03.10

Steuerbescheinigungen
© Cellular Immunity
Achtung Kapitalanleger:
Seit der Einführung der Abgeltungssteuer gibt es nur Verwirrung:

- Die meisten meinen, Sie brauchen von der Bank keine Jahressteuer-Bescheinigung mehr. Irrtum: Wenn der Grenzsteuer-Satz niedriger als 28 % liegt, dann ist es sinnvoll, Kapitalerträge in der Steuererklärung anzugeben.

- Der Clou: Die Banken lassen sich die Jahressteuer-bescheinigungen teilweise teuer bezahlen. Da nimmt eine Bank schon mal 25 EURO für eine Bescheinigung, die vor der Einführung der Abgeltungssteuer kostenlos war. Aus was man alles Kapital schlagen kann!

- Wer Kirchensteuer zu zahlen hat, sollte der Bank vor Anfang des neuen Jahres eine Erklärung abgeben, dass die Kirchensteuer einzubehalten ist.

- Freistellungsaufträge: Bei mehreren Banken verliert man schnell den Überblick. Verheiratete haben einen Freibetrag von 1602, Ledige 801 EUR. Sind die Freistellungsaufträge versäumt worden, lohnt der nachträgliche Ansatz in der Steuer-Erklärung auf jeden Fall.



Permalink: Steuerbescheinigungen

Tags: Abgeltungssteuer  Jahressteuerbescheinigungen  Kapitalerträge  Freistellungsauftrag 

Stimmen Sie ab für Steuerbescheinigungen:

  • Currently 9.00/10
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • 9
  • 10
Dieser Eintrag wurde mit: 9.00 Punkten (von 1 Stimme(n) insg.) bewertet.
 
Share It
RSS rss
Google google
Yahoo! yahoo
Bloglines Bloglines
TwitterFollowen Sie uns bei Twitter!
Most Popular   Akquise   Arbeitsplatz-Organisation   Arbeitstechniken   Awards   Best of   Best Practice   Beziehungen   Bilanzen   Controlling   Dienstleister, Lieferanten   Existenzgründung   Finanzen   Geschäftsidee   Informationen über   Innovationen   Kommunikation   Krisenmanagement   Kunden binden   Kurz vorgestellt   Leistungsangebot  
bloggerei.de - deutsches Blogverzeichnis Bloggeramt.de