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Sehr gute Initiative: DIHK für deutsche "Limited"
abgelegt im Archiv Unternehmens-Organisation von Elke Fleing am 12.12.06
Sehr gute Initiative: DIHK für deutsche "Limited"
Vielleicht ist ja bald möglich: Ein Unternehmen gründen mit kleinem Geld UND deutschem Recht unterstehen UND nur beschränkt haften müssen.

Bislang geht's ja in Deutschland nicht mit allen drei Voraussetzungen gleichzeitig:
Man kann ohne Stammkapitel gründen und deutschem Recht unterstehen (Einzelunternehmen, GbR...) - haftet dann aber mit seinem gesamten Privatvermögen.

Oder man haftet nur beschränkt und die deutschen Gesetze gelten - dann muss man aber mindestens 25.000 EUR Stammkapital erbringen.

Oder man gründet mit nur einem symbolischen englischen Pfund und haftet beschränkt - untersteht dann aber - böse, böse - englischem Recht.
Zitat aus den News der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIKH):
Teilweise wird geschätzt, dass bis zu 40.000 deutsche Unternehmensgründer eine solche ausländische Billig-GmbH gewählt haben. Allerdings dürfte sich "dieser Weg am Ende nur für die allerwenigsten gelohnt haben", glaubt DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. Denn: "Der billigen Gründung stehen hohe Folgekosten gegenüber."
Die ständige Unsicherheit über den Status des Unternehmens gefährde nicht nur den Gründer, sondern auch seine Geschäftspartner, die ihrerseits die durchaus vorhandenen Möglichkeiten des Gläubigerschutzes im englischen Recht kaum effektiv nutzen könnten.
Zwar soll laut dem Bundesjustizministerium des GmbH-Gesetz reformiert und dabei das Mindeststammkapital auf 10.000 Euro gesenkt werden. Aber auch dieser Betrag ist für viele Gründer eine noch sehr hohe Hemmschwelle, weil viele Gründer für den Start in viele neue Dienstleistungsberufe kaum Eigenkapital haben.

Daher finde ich die noch weiter gehende Initiative der DIHK großartig:
Sie plädiert für die Einrichtung einer eigenen Rechtsform unterhalb der GmbH für Existenzgründer und andere Kleinunternehmer, die komplett ohne Mindeststammkapital auskommt.
Die Trennung des geschäftlichen Vermögens vom Privatvermögen sei im deutschen Rechtssystem immanent und habe nichts mit Missbrauch zu tun. "Diesem legitimen Interesse sollte auch der Gesetzgeber Rechnung tragen." [Wansleben]
Der DIHK spricht sich deshalb dafür aus, die zahlreichen Vorschläge genau zu prüfen, die für eine solche neue Rechtsform bereits gemacht wurden. Die Palette reicht von der "Unternehmergesellschaft" ohne Mindestkapital bis hin zum "Kaufmann mit beschränkter Haftung".


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Tags: Ltd.  englische  Limites  GmbH  UnternehmensRechtsform  DIHK  Stammkapital  Dienstleistungsberufe  beschrä 
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