Reform der GWG’s
Posted by admin in Steuern

© cbr_case
Seit 2008 gibt es bei den Geringwertigen Wirtschaftsgütern, kurz GWG, eine einschneidende Veränderung. Waren sie früher bis 410 EUR absetzbar, sind sie ab 2008 differenzierter zu betrachten.
1. GWG's, also Wirtschaftsgüter, die beweglich, abnutzbar und selbständig bewertbar sind, sind nur noch bis 150 EUR direkt im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe ansetzbar.
2. Neu ist die Poolbildung bei Wirtschaftsgütern zwischen 150 – 1000 EUR. Ist der Netto-Anschaffungspreis eines GWG's also über 150 EUR ist zwingend ein Sammelposten zu bilden. Dieser Sammelposten ist dann unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer mit 20 % über 5 Jahre linear abzuschreiben.
3. Wirtschaftgüter über 1000 EUR werden wie bisher über die betriebsgewöhnliche Abschreibungsdauer linear abgeschrieben. Die degressive Abschreibungsvariante gibt es nicht mehr.
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Oder um es ganz einfach zu formulieren:
Die Grenze für GWGs wurde auf 150€ gesenkt und für Güter zwischen 150 und 1000€ eine neue, völlig absurde Abschreibungsregelung eingeführt. Betrachtet man sich nur diesen einen fall, dan wundert man sich nicht mehr dass kein Mensch mehr das Steuersystem durchblicken kann.