19Feb
Preise dürfen nicht in den Tiefen der AGB versteckt sein

Aha, geht doch. Ein Gericht wies jetzt die Klage ab, nach der jemand verdonnert werden sollte, für einen Bezahlservice zu zahlen, der seine Preise tief in seinen AGB versteckt hatte. Und zwar ausschließlich dort.

Der Golem schreibt dazu heute:

Versteckte Preise auf Webseiten muessen nicht bezahlt werden — Besucher einer Webseite muessen gebuehrenpflichtige Dienste nicht
bezahlen, wenn diese nur versteckt auf einer Webseite zu finden sind.
Nach einem Urteil des Muenchner Amtsgerichts muessen Kosten fuer einen
Dienst auf einer Webseite klar und ersichtlich erkennbar sein. Das
Verstecken des Preises in den allgemeinen Geschaeftsbedingungen mache
diese unwirksam.

(Ausführlicher im Originalartikel).

In den Kommentaren des Postings werden Anbieter gesammelt, die angeblich ähnlich unseriös verfahren. Diese Sites (ich setze sie hier natürlich NICHT als Links) wurden bisher genannt:

vorlagen-archiv.com
gedichte-server.com
routenplaner-server.com
grafik-archiv.com
das Bestimmen des eigenen IQs
eigene Lebenserwartungen.de/.com
lebenserwartung.de


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2 Responses to “Preise dürfen nicht in den Tiefen der AGB versteckt sein”

  1. Manfred Braak sagt:

    Guter Artikel. Meine Tochter ist auch auf routenplaner-server.com hereingefallen. Obwohl ich sofort am nächsten Tag AGB-gerecht per eMail widerrufen habe, habe ich nun eine Rechnung erhalten.

  2. Bayrta sagt:

    Ich wurde so bei Gedichte-server betrogen. Hab mich registriert und die Seite nur einmal angeschaut. Die AGB habe ich nur flüchtig angeschaut und die Preisangaben und Widerrufsrecht übersehen. Jetzt wollen die 60€ plus weitere Verzugsgebühren! Das ist doch ein reiner Betrug! Kann man da nichts machen???
    Wenn jemand ähnliche Erfahrung gemacht hat, ich bitte Euch um einen Ratschlag.
    Danke!
    LG
    Bayrta

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