15Dez


altersvorsorge einmal anders…

A propos Altersvorsorge:

Der Deutsche Bundestag hat gestern das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge abschließend beraten. Künftig wird die Altersvorsorge Selbständiger in gleicher Weise vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger geschützt wie der Rentenanspruch abhängig Beschäftigter. "Mit diesen Neuregelungen werden selbständige Unternehmer besser abgesichert. Der Pfändungsschutz für Lebensversicherungen, die heute einen großen Anteil an der Altersvorsorge bilden, wird damit deutlich verbessert", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Einkünfte Selbstständiger genießen bislang keinen Pfändungsschutz. Sie unterfallen unbeschränkt, also selbst wenn sie ausschließlich der Alterssicherung dienen, der Einzel- oder Gesamtvollstreckung. In Einzelfällen kann dies dazu führen, dass Personen ihre gesamte Alterssicherung verlieren und im Alter dann auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Das Gesetz sichert damit nicht nur das Existenzminimum Selbständiger im Alter sondern entlastet auch den Staat von Sozialleistungen.

Zitiert habe ich hier den Newsletter von Channelpartner wo über das Thema sehr ausführlich berichtet wird.

Na bitte, wenn das jetzt auch durch den Bundesrat geht und vom Bundespräsidenten genehmigt wird, dann sind wir Selbstständigen ja schon wieder ein Stückchen aus der Schäm-Ecke hervorgekrabbelt. Wird doch. Eines Tages kommt es gar noch so weit, dass wir als vollwertige Bürger angesehen werden ;-)


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3 Responses to “Pfändungsschutz der Altersvorsorge Selbstständiger”

  1. Daniel sagt:

    Vielleicht werden wir ja sogar eines Tages vollwertige Mitglieder dieser Gesellschaft und das, wo wir doch weder ins gesetzliche Rentensystem, noch in aller Regel in das ebenso marode gesetzliche Gesundheitssystem einzahlen.

  2. Am besten man kommt erst gar nicht in solche Situation. Immer POSITIV denken!

    Gruß Carsten

  3. Achtung: Der neue Pfändungsschutz ist ein Gesetz, dessen Wirksamkeit man zuvor “beantragen” muss. Beispielsweise fallen private Rentenversicherungen wohl erst dann unter den Schutz des 851 C ZPO, wenn man zuvor die Umwandlung beantrag hat. Und wer bitteschön denkt in einer finanziellen Notlage noch an so was? Weitere Infos habe ich http://www.unpfaendbar.de zusammengestellt.

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