Pfändungsfreies Konto
Posted by admin in Finanzen

© Markusram
Selbständige erhalten mehr Spielraum. Der Bundestag hat für Mitte 2010 verabschiedet, dass sich jeder Kontoinhaber ein Pfändungsschutzkonto = P-Konto einrichten lassen kann, d.h. eine Konto-Räuberung bis auf den letzten Cent ist nicht mehr möglich. Ab nächstes Jahr soll es einen Pfändungsfreibetrag von 985,15 EUR im Monat für Ledige geben, so dass dieser Betrag vor dem Gläubigerzugriff gesichert ist.
Das hat mehrere Vorteile. Bislang wurde das gepfändete Konto gesperrt, so dass Mieten, Telefonkosten nicht mehr überwiesen werden konnten. Auch Zahlungseingänge wurden zurückgewiesen. Das P-Konto soll Selbständige künftig vor vorübergehender Illiquidität und hohen Pfändungsfolgekosten schützen.
Zu wünschen bleibt, dass sich dieses P-Konto(Suchbegriff P-Konto in der Praxis bewährt und auch das verspricht, was es hält.
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Hallo,
das war auch an der Zeit. Im Falle einer finanziellen Notlage ist dies eine gute Novelle, um zumindest den Super-GAU abzuwenden.
Viele Grüße
Vanessa
Obwohl das Gesetz zum P-Konto erst seit einem Monat in Kraft ist, zeigen sich schon erste Schwächen. So nutzen einige Banken die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto aus, um die Kontogebühren zu erhöhen. D.h. den ohnehin finanziell gebeutelten Bankkunden werden noch zusätzliche Kosten auferlegt. Hier ist meines Erachtens der Gesetzgeber gefordert diese Lücke zu schließen.