Neue Pflichtangaben in E-Mails jetzt auch für Einzelunternehmer und GbRs
abgelegt im Archiv Rechtliches am 20.06.07
Seite Januar 2007 gibt's ja für alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen neue Pflichtangaben in E-Mails und aller sonstigen Geschäftspost.
Seit einer Änderung der Gewerbeordnung (GewO) am 22.05.07 gelten nun auch für Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) Pflichtangaben. In der E-Mail-Signatur dieser Unternehmen müssen jetzt enthalten sein:
* Familienname
* mindestens ein ausgeschriebene Vorname
* die ladungsfähige Anschrift (neu)
Bei Nichteinhaltung drohen teure Abmahnungen.
Freiberufler betrifft das noch nicht, es wird aber empfohlen, dass auch sie sicherheitshalber den vollständigen Namen und ihre ladungsfähige Anschrift in die Signatur aufnehmen.
Na, wenn wir schon sehr knappe E-Mails schreiben, haben wir wenigstens eine schöööön lange Signatur. Es lebe der Amtsschimmel.
Quelle: Newsletter Gründungszuschuss

Tags: Pflichtangaben EMail Geschäftspost GbR Einzelunternehmer Freiberufler Abmahnung
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Kommentar von:
oliverg
(22.06.07 14:50 Uhr)
Nun, ich hab aus meiner 2 XING-Urlls rausgeworfen und jetzt ist sie kürzer als vorher ;)
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