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Rechtliches
von Elke Fleing am 20.06.07

Seit einer Änderung der Gewerbeordnung (GewO) am 22.05.07 gelten nun auch für Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) Pflichtangaben. In der E-Mail-Signatur dieser Unternehmen müssen jetzt enthalten sein:
* Familienname
* mindestens ein ausgeschriebene Vorname
* die ladungsfähige Anschrift (neu)
Bei Nichteinhaltung drohen teure Abmahnungen.
Freiberufler betrifft das noch nicht, es wird aber empfohlen, dass auch sie sicherheitshalber den vollständigen Namen und ihre ladungsfähige Anschrift in die Signatur aufnehmen.
Na, wenn wir schon sehr knappe E-Mails schreiben, haben wir wenigstens eine schöööön lange Signatur. Es lebe der Amtsschimmel.
Quelle: Newsletter Gründungszuschuss
Trackback: http://publish.creative-weblogging.com/publish/mt-tb.pl/76623
Wong
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Kommentar von:
oliverg
(22.06.07 15:50 Uhr)
Nun, ich hab aus meiner 2 XING-Urlls rausgeworfen und jetzt ist sie kürzer als vorher ;)
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