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Neue Pflichtangaben in E-Mails jetzt auch für Einzelunternehmer und GbRs

abgelegt im Archiv Rechtliches am 20.06.07

Neue Pflichtangaben in E-Mails jetzt auch für Einzelunternehmer und GbRs
Seite Januar 2007 gibt's ja für alle im Handelsregister eingetragenen Unternehmen neue Pflichtangaben in E-Mails und aller sonstigen Geschäftspost.

Seit einer Änderung der Gewerbeordnung (GewO) am 22.05.07 gelten nun auch für Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) Pflichtangaben. In der E-Mail-Signatur dieser Unternehmen müssen jetzt enthalten sein:

* Familienname
* mindestens ein ausgeschriebene Vorname
* die ladungsfähige Anschrift (neu)

Bei Nichteinhaltung drohen teure Abmahnungen.

Freiberufler betrifft das noch nicht, es wird aber empfohlen, dass auch sie sicherheitshalber den vollständigen Namen und ihre ladungsfähige Anschrift in die Signatur aufnehmen.

Na, wenn wir schon sehr knappe E-Mails schreiben, haben wir wenigstens eine schöööön lange Signatur. Es lebe der Amtsschimmel.

Quelle: Newsletter Gründungszuschuss


Permalink: Neue Pflichtangaben in E-Mails jetzt auch für Einzelunternehmer und GbRs

Tags: Pflichtangaben  EMail  Geschäftspost  GbR  Einzelunternehmer  Freiberufler  Abmahnung 

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