
Am 4.8.2010 trat eine neue EU-Richtlinie in Kraft, nach der alle selbstständig Erwerbstätigen und auch deren Partner in Zukunft besser sozial abgesichert werden. Erstmals gibt es in dieser Richtlinie einen Anspruch auf den Mutterschaftsurlaub. Damit wird der Schutz von mittlerweile bereits Millionen von Frauen verbessert, und auch die Position derjenigen Frauen gestärkt, die als Unternehmerinnen tätig sind. Dies gilt insbesondere beim Thema Mutterschutz. Selbstständige Frauen können nun Mutterschaftsleistungen erhalten die es möglich machen, die Erwerbstätigkeit während mindestens vierzehn Wochen zu unterbrechen.
Dies ist eine Revolution, denn es ist das erste Mal, dass den selbstständig Erwerbstätigen Mutterschaftsansprüche auf Ebene der EU zugestanden werden. Innerhalb von zwei Jahren müssen die EU-Mitgliedstaaten nun diese Richtlinien in ein nationales Recht umsetzen. Da sich immer mehr Frauen selbstständig machen, und das sehr erfolgreich, ist diese Richtlinie ein echter Fortschritt.
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Es ist erfreulich das es doch noch Leute gibt die an der Lösung von Problemen interessiert sind.