Mittwoch, der 13., mitten im Advent
Posted by admin in Selbstmarketing

Biggis Beratung ist "schuld", dass es dieses nette blog überhaupt gibt. Gut gemacht.
Aber die Jungs und Mädels von Teno setzen die Idee eines Corporate Blogs auch wirklich optisch ansprechend und mit vielen kreativen Ideen um.
Eine dieser Ideen ist das Blog-Adventsspiel, bei dem jeden Tag ein bestimmtes Blog in der großen weiten Welt des www zu finden ist.
*Flüster-Modus on* Heute müsst ihr dieses Blog hier finden. *Flüster-Modus off*.
Schickt den Permalink zu diesem Beitrag schnell, schnell an Teno, denn nur der/die Erste kann gewinnen, nämlich dieses schöne TeNo Perlamband DiViNa aus Edelstahl mit Süßwasserperlen.
Jürgen und all die anderen Tenos: Weiterhin gutes Gelingen und fröhliche Weihnachten…
Und was hat solch ein Advents-Spiel hier in einem Business-Blog zu suchen? Ganz einfach: Es ist ein schönes Best-Practice-Beispiel, was man sich alles einfallen lassen kann, um auf Neu-Kunden Zugkraft für das eigene Unternehmen zu entwickeln.
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gefuuuuuuunden
Puhhhhh…endlich! Wenn auch nicht erster
Alexander Bliecke aus Dortmund?
Mephisto?
Alexander Bliecke & Andrea Keßler GbR?
IHR BETRÜGER!
Ich möchte noch mal an meine bereits zwei mal geschickten Mails erinnern und darum bitten, diesen Beitrag aus den Ihnen bekannten Gründen zu löschen.
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 84/08
Über das Vermögen
des Alexander Bliecke, geboren 1983, Neuer Graben 104, 44137 Dortmund
wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 30.09.2008, um 16:27 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.06.2008 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners.
Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund.
Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.10.2008 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.
Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.
Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
Dienstag, 16.12.2008, 09:40 Uhr,
im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201.
Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
*
die Person des Insolvenzverwalters,
*
die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) (§ 68 InsO),
*
gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:
- Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
- Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
- Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
- Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
- Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO),
- Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),
- die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO).
Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.11.2008 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund, Raum 3.314 niedergelegt.
Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt.
253 IN 84/08
Amtsgericht Dortmund, 30.09.2008
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 84/08 Über das Vermögen des Alexander Bliecke, geboren 1983, Neuer Graben 104, 44137 Dortmund wird wegen Zahlungsunfähigkeit heute, am 30.09.2008, um 16:27 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 09.06.2008 bei Gericht eingegangenen Antrags des Schuldners. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 30.10.2008 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diesen zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 16.12.2008, 09:40 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Dortmund, Gerichtsplatz 1, 44135 Dortmund, 2. Etage, Sitzungssaal 3.201. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über * die Person des Insolvenzverwalters,
* die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO) (§ 68 InsO),
* gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: – Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), – Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), – Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), – Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO), – besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, – Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§162, 163 InsO), – Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO), – die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO). Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 14.11.2008 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Dortmund, Raum 3.314 niedergelegt. Der Schuldner hat Restschuldbefreiung beantragt. 253 IN 84/08 Amtsgericht Dortmund, 30.09.2008
ich möchte mich dem Kommentar von “Promoter” anschließen:
Auch ich halte Mephisto Promotion, alias Alexander Bliecke & Andrea Keßler GbR aus Dortmund,
für Betrüger, da auch ich getäuscht und betrogen worden bin.
Eigentlich sollten sich alle geprellten Promoter dieser Firma zusammen tun und Anzeige wegen Betruges erstatten….
Falls jemand von Ihnen noch Forderungen gegen die Bliecke&Keßler GbR ausstehen haben sollte oder von diesen geprellt worden sein sollte, so empfehlen wir am Samstag, den 28.2.2009 mal in Münster vorbeizuschauen, da ein Teil unter falschem Namen wieder geschäftlich aktiv sein soll: http://www.bjoern-und-peter.de
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 253 IN 84/08
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Alexander Bliecke, Neuer Graben 104, 44137 Dortmund
hat der Insolvenzverwalter dem Gericht angezeigt (§ 35 Abs. 3 S. 1 InsO):
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Alexander Bliecke, 44137 Dortmund, Neuer Graben 104, Az.: 253 IN 84/08, hat der Insolvenzverwalter gegenüber dem Schuldner am 02.02.2009 erklärt, dass das Vermögen aus seiner selbständigen Tätigkeit als Gastronomiedienstleister nicht zur Insolvenzmasse gehört und Ansprüche aus dieser Tätigkeit nicht im Insolvenzverfahren geltend gemacht werden können (§ 35 Abs. 2 Satz 1 InsO).
253 IN 84/08
Amtsgericht Dortmund, 08.04.2009