Mit wie viel Kfz-Steuer müssen wir ab 1.7.2009 rechnen?
abgelegt im Archiv Misc am 11.03.09

© Fabio Aro
Die Bundesregierung hat sich nach langem Tauziehen auf ein Konzept zur Kfz-Steuerreform geeinigt. Nun geht es im Finanzausschuss noch um die Feinheiten. In den folgenden Passagen erfahren Sie, ob Sie zu den Gewinnern der Reform gehören oder ob Sie überhaupt nicht betroffen sind.
Gewinner der Reform sind vor allem Fahrzeughalter mit Kleinwagen. Die neuen Besteuerungsregeln sehen nämlich nicht mehr nur die Besteuerung nach Hubraum vor, sondern auch nach Ausstoß des Kohlendioxids (CO2). Entscheidend dafür, dass die neuen Besteuerungsregeln für Sie zur Anwendung kommen, ist die Neuzulassung eines Neuwagens ab dem 1.7.2009. Neuwagenkäufer, die ihren Neuwagen nach dem 5.11.2008 erstanden haben, können zwischen der Besteuerung nach altem und neuem Recht wählen. Für alle anderen Fahrzeughalter ändert sich ab 1.7.2009 in Punkto Kfz-Steuer nichts.
So werden Fahrzeuge mit Benzinmotoren besteuert
Die Ermittlung der Kfz-Steuerbelastung ist ab 1.7.2009 denkbar einfach. Bei Benzinern berechnet das Finanzamt je angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum zwei Euro Steuern. Für jedes Gramm Kohlendioxid werden nochmals zwei Euro fällig. Die ersten 120 g CO2 bleiben jedoch steuerfrei.
Beispiel:
Für ein Kleinfahrzeug (Benzinmotor) mit einem Hubraum von 999 ccm und CO2 von 112g/km sieht die Berechnung der Kfz-Steuer folgendermaßen aus: Steuer nach Hubraum 10 x 2 Euro = 20 Euro; Steuer nach CO2-Ausstoß: 0 Euro, da 120 g/km steuerfrei sind).
So werden Fahrzeuge mit Dieselmotoren besteuert
Bei Dieselfahrzeugen werden je angefangene 100 Kubikzentimeter 9,50 Euro Steuern fällig. Für jedes Gramm Kohlendioxid werden nochmals zwei Euro fällig. Die ersten 120 g CO2 bleiben jedoch steuerfrei.
Beispiel:
Für ein Fahrzeug mit einem Dieselmotor, einem Hubraum von 3.000 ccm und einem CO2-Ausstoß von 280 g/km würden Steuern in folgender Höhe fällig werden. Steuer nach Hubraum: 285 Euro (30 x 9,50); nach CO2-Ausstoß 320 Euro (160 x 2) = gesamt 605 Euro
Anpassung des steuerfreien Sockelbetrags zum CO2-Ausstoß
Der steuerfreie Sockelbetrag beim CO2-Ausstoß von 120 Euro wird in den nächsten Jahren Zug um Zug abgeschmolzen. In den Jahren 2012 und 2013 soll er nur noch bei 110 g/km liegen, ab 2014 bei 95 g/km. Fahrzeuge, die vor dem 5.11.2008 zugelassen wurden, werden ab 2013 schonend in die CO2-Besteuerung überführt. Was "schonend" bedeutet wird erst in einigen Jahren gesetzlich festgelegt.
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© Fabio Aro
Tags: Taxmann 2009 Taxmann Newsletter SteuerNews & Tipps
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