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Finanzen
von Heike Eberle am 04.01.10

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Ab 2010 erkennt das Finanzamt höhere Abszugsbeiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung an.
Neu ist ab 2010: Es gibt grundsätzlich keine Höchstbeträge mehr, sondern die Basisschutz-Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung sind steuerlich voll absetzbar. Der Basisschutz ist der Minimum-Beitrag und wird von der Krankenkasse in diesen Tagen auch schriftlich bestätigt, so dass Ihr für 2010 wisst, welcher Sonderausgaben-Abzug möglich ist.
Die Beiträge, die über den Basisschutz hinausgehen, sowie die Beitärge für z.B. Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeld-Versicherungen können unter Umständen bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen (hierunter fallen auch die Unfall-, Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung) abgesetzt werden, sofoern die neuen Höchstbeträge nicht schon ausgeschöpft sind.
Höchstgrenzen:
bisher für ledige Selbständige: 2.400 EUR; neue Höchstgrenze 2010: 2800 EUR
bisher für ledige Angestellte: 1500 EUR; neue Höchstgrenze 2010: 1900 EUR
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