Kräftig rühren mit der Rürup-Rente!
abgelegt im Archiv Finanzen am 13.09.08

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Riester und Rürup - das sind zwei Namen mit zwei Altersvorsorge-Produkten, die vor Jahren nicht gerade beliebt waren. Wahrscheinlich hat es niemand verstanden und es war zu kompliziert. Die Produkte wurden neu gemixt, gerührt und mittlerweile sind sie auf dem zweiten Blick für manch Einen geeignet.
Rürup ist grundsätzlich etwas für Freiberuflicher, Selbständige.
Hier die essentiellen Punkte:
- Sie unterliegt keiner Abgeltungssteuer
- Es kann ein zusätzlicher Sonderausgabenabzug von derzeit 20.000 für Ledige angesetzt werden.
- Die Steuervorteile in 2008 lassen sich wie folgt aufzeigen:
20000 EUR, Sonderausgabenabzug 66 %, Abzugsbetrag 13.200; je nach persönlichem Steuersatz beträgt die Steuerersparnis xy EUR. Nehmen wir den Spitzensteuersatz von 46 % an, dann ist die Steuerersparnis 6.072 EUR.
- Der Sonderausgabenabzug steigt kontinuierlich bis 2025, wo dann die 100 %-Marke erreicht ist.
Allerdings verkehrt sich der Steuervorteil dann ins Umgekehrte. Dann, wenn die Bezugsphase als Rentner anfängt, weil die Rente steuerpflichtig ist.
- Die Rürup-Rnete darf weder vererbt noch weiterverkauft werden.
- Es dürfen keine weitere Zusagen betrieblicher Altersvorsorge vorliegen. In diesem Fall kürzt sich der Sonderausgabenabzug!

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Permalink: Kräftig rühren mit der Rürup-Rente!
Tags: Altersvorsorge Rente
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Kommentar von:
Hans Kolpak
(15.09.08 14:33 Uhr)
Kommentar von:
Hans Kolpak
(15.09.08 14:37 Uhr)
... und den Sandstreuer Rürup kommentierte ich am 26. August.
Hans Kolpak
versicherungsintern.de
Hans Kolpak
versicherungsintern.de
Kommentar von:
Reporter
(15.09.08 23:10 Uhr)
Rürup Rente für Selbständige oft Unsinn
Sparer können im lfd. Jahr 60 % Ihrer Beiträge von der Steuer absetzen können,
bis zum Jahr 2025 sollen es sogar 100% werden.
Bis zu 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Ehepaare.
Soweit liest sich dass ja alles gut, aber:
Die Rürup Rente sollte ursprünglich die Altersvorsorge der Selbstständigen fördern, was sie in den meisten Fällen nicht tut.
Es ist wohl davon ausgegangen worden, dass Selbstständige nicht mehr als 2400 Euro im Jahr für ihre sonstigen Vorsorgeaufwendungen ausgeben.
Leider ist es gerade bei den Selbstständigen so, dass Sie allein schon mit der Krankenversicherung, weit über diesem Satz liegen.
Unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen fallen Beiträge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Risikolebensversicherungen und Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden.
Wer mehr als 2400 Euro im Jahr an sonstigen Vorsorgeaufwendungen hat, kann von seinen Einzahlungen für die Rürup Rente weniger absetzen.
Man kann davon ausgehen, dass ein Selbstständiger allein für seine Krankenversicherung, schon im Durchschnitt an die 4000 Euro im Jahr bezahlt, so dass die meisten wohl den Maximal Betrag an sonstigen Vorsorgeaufwendungen haben.
Im Finanztest Heft Nr. 12 war zu lesen, hat ein Selbstständiger 5069 Euro (maximal Betrag) sonstige Vorsorgeaufwendungen, kann er erst Beiträge über 4448 Euro steuerlich geltend machen.
Ein Beispiel von Finanztest: ein 40 jähriger, der in diesem Jahr nur 3000 Euro zahlt, hat deshalb überhaupt keinen Steuervorteil. Geht er aber im Jahr 2030 in Rente, ist diese Rente zu 90% steuerpflichtig.
Für wen genau dieses Produkt geeignet ist, wissen wohl selbst die Erfinder nicht.
Im Interview mit Prof. Bert Rürup gab dieser zu, dass da wohl eine gesetzestechnische Panne passiert ist, die in der Tat zu einem Verpuffungseffekt führt.
Angeblich hat er schon Vorschläge gemacht, wie dieser Fehler beseitigt werden kann.
Sparer können im lfd. Jahr 60 % Ihrer Beiträge von der Steuer absetzen können,
bis zum Jahr 2025 sollen es sogar 100% werden.
Bis zu 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Ehepaare.
Soweit liest sich dass ja alles gut, aber:
Die Rürup Rente sollte ursprünglich die Altersvorsorge der Selbstständigen fördern, was sie in den meisten Fällen nicht tut.
Es ist wohl davon ausgegangen worden, dass Selbstständige nicht mehr als 2400 Euro im Jahr für ihre sonstigen Vorsorgeaufwendungen ausgeben.
Leider ist es gerade bei den Selbstständigen so, dass Sie allein schon mit der Krankenversicherung, weit über diesem Satz liegen.
Unter die sonstigen Vorsorgeaufwendungen fallen Beiträge für Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Risikolebensversicherungen und Lebensversicherungen und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden.
Wer mehr als 2400 Euro im Jahr an sonstigen Vorsorgeaufwendungen hat, kann von seinen Einzahlungen für die Rürup Rente weniger absetzen.
Man kann davon ausgehen, dass ein Selbstständiger allein für seine Krankenversicherung, schon im Durchschnitt an die 4000 Euro im Jahr bezahlt, so dass die meisten wohl den Maximal Betrag an sonstigen Vorsorgeaufwendungen haben.
Im Finanztest Heft Nr. 12 war zu lesen, hat ein Selbstständiger 5069 Euro (maximal Betrag) sonstige Vorsorgeaufwendungen, kann er erst Beiträge über 4448 Euro steuerlich geltend machen.
Ein Beispiel von Finanztest: ein 40 jähriger, der in diesem Jahr nur 3000 Euro zahlt, hat deshalb überhaupt keinen Steuervorteil. Geht er aber im Jahr 2030 in Rente, ist diese Rente zu 90% steuerpflichtig.
Für wen genau dieses Produkt geeignet ist, wissen wohl selbst die Erfinder nicht.
Im Interview mit Prof. Bert Rürup gab dieser zu, dass da wohl eine gesetzestechnische Panne passiert ist, die in der Tat zu einem Verpuffungseffekt führt.
Angeblich hat er schon Vorschläge gemacht, wie dieser Fehler beseitigt werden kann.
Kommentar von:
Heike Eberle
(17.09.08 14:08 Uhr)
Hallöschen,
das mit dem Beispiel des 40Jährigen kann ich nicht nachvollziehen. Ich selbst habe bei 5000 EUR eingezahlter Rürup-Beiträge einen Steuervorteil von ca. 30 % im Jahr der Zahlung. Was richtig ist, dass die Rürup-Rente im Alter zu versteuern ist und je jünger jemand ist, desto eher greift im Alter die 100 %ige Besteuerung.
das mit dem Beispiel des 40Jährigen kann ich nicht nachvollziehen. Ich selbst habe bei 5000 EUR eingezahlter Rürup-Beiträge einen Steuervorteil von ca. 30 % im Jahr der Zahlung. Was richtig ist, dass die Rürup-Rente im Alter zu versteuern ist und je jünger jemand ist, desto eher greift im Alter die 100 %ige Besteuerung.
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