Konjunkturpaket Abschreibungen

Eine weitere Entlastung der Konjunkturpakete ist die Abschreibung, sowie die Möglichkeiten der Sonderabschreibungen. Häufig wird dieser Punkt wenig beachtet, weil er ja bei vielen durch die Hände der Steuerberater fließt und dann erst am Ende des Jahres als Thema aufschlägt. Heute aber schon gewusst, lässt einem die eine oder andere Investition vorziehen.
Die Fakten:
1. Das Konjunkturpaket Abschreibung setzt ab dem 1.1.2009 die degressive Afa bei beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wieder ein (beschränkt bisher zum 31.12.2010). Sie beträgt 25 % und höchstens das 2,5-fache der linearen AfA.
2. Die Sonderabschreibung: Sie lebt auch wieder für Besserverdiener. Die zusätzliche 20 % Abschreibung war bislang auf bestimmte Werte begrenzt. Die Grenzen wurden 2008 gesenkt, zum 1.1.2009 wieder angehoben. Jetzt dürfen wieder EÜR-rechner, die einen Gewinn von 200.000 EUR haben, die Sonder-Abschreibung in Anspruch nehmen.
3. Investitionsabzugsbeträge: Durch die Anhebung der Grenzwerte (Gewinn Einnahmen-Überschuss-Rechner= 200.000, Betriebsvermögen=335.000) wird der Investitionsabzugsbetrag wieder attraktiver.
Mit diesem Konjunkturpaket Abschreibungen lässt sich sichtbar der Gewinn drosseln. Und mit den Lexware-Hilfen geht das wiederum sehr einfach. Das Buchführungsprogramm hält die Gesetzesvorgaben per Knopfdruck bereit.
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