Keine pauschale Pauschale
Posted by admin in Finanzen

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Erstaunliches ist passiert. Der BFH hat die Regelung zur Pauschalversteuerung des geldwerten Vorteils gelockert.
Konkret geht es um den privaten Nutzungsanteil für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Der Zuschlag von 0,03 % auf den Nutzungswert ist nicht mehr automatisch anzuwenden. Wenn der Dienstwagen tatsächlich weniger als durchschnittlich 15 Arbeitstage von der Wohnung zur Arbeitsstätte genutzt wird, kann die Versteuerung auf die tatsächliche Fahrten reduziert werden. (allerdings muß die Nutzungswertbesteuerung um 0,002 % des Bruttolistenpreises erhöht werden).
Diese Regelung entlastet vor allem Außenmitarbeiter, die von der Wohnung direkt Kunden ansteuern. Ausgerechnet diese Gruppe von Spezies, die schon alle Welt der Freiheit genießen. Nun ja, mit dieser Lockerung hätte eh niemand gerechnet. Das Urteil des BFH ist vom 4.April 2008, nachzulesen unter VI R 85/04.
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