Jetzt ist es amtlich: GEZ-Gebühr für PCs
abgelegt im Archiv Finanzen am 23.10.06
Na Klasse :-( - jetzt ist es beschlossene Sache: Prinzipiell werden von Januar 2007 an für alle Endgeräte mit Internet-Anschluss GEZ-Gebühren fällig. Dies gilt auch für Handhelds oder Mobiltelefone, die über UMTS, GPRS, DMB oder DVB-H Radio und fernsehen empfangen können.
Um zu erklären, was das für uns Selbstständige konkret bedeutet, zitiere ich Focus online:Doppelte Gebührenpflicht für Betriebe
Beruflich genutzte Computer mit Internet-Anschluss im Betrieb sollen prinzipiell mit Gebühren belegt werden - auch wenn sie nur für berufliche Zwecke und nicht zum Fernsehen oder Radiohören über das Netz benutzt werden. Ausnahme: Wer in seinem Betrieb bereits ein Radiogerät bei der GEZ angemeldet hat, bleibt von der Gebühr verschont.
Andererseits soll die PC-Gebühr auch dann für Selbstständige fällig werden, wenn sie bereits privat GEZ-Gebühren für Rundfunkgeräte in ihrer Wohnung zahlen. Die Gebührenpflicht für Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmen gilt nur einmal pro Betriebstätte.
Besonders wütend macht mich daran der letzte Satz. Bedeutet er doch, dass für mich als Freiberuflerin die neue Gebühr genau so hoch - und zwar absolut genau so hoch, nicht relativ - sein wird wie für ein x-beliebiges Großunternehmen.
Soweit zum Thema: Existenzgründungen und kleine Unternehmen sollen gefördert werden.
Wirklich gelungen mit dieser neuen Regelung. Und echt zu Ende gedacht. (Falls das jemandem nicht klar ist: Die beiden letzten Bemerkungen sind ironisch gemeint.)

Beruflich genutzte Computer mit Internet-Anschluss im Betrieb sollen prinzipiell mit Gebühren belegt werden - auch wenn sie nur für berufliche Zwecke und nicht zum Fernsehen oder Radiohören über das Netz benutzt werden. Ausnahme: Wer in seinem Betrieb bereits ein Radiogerät bei der GEZ angemeldet hat, bleibt von der Gebühr verschont.
Andererseits soll die PC-Gebühr auch dann für Selbstständige fällig werden, wenn sie bereits privat GEZ-Gebühren für Rundfunkgeräte in ihrer Wohnung zahlen. Die Gebührenpflicht für Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmen gilt nur einmal pro Betriebstätte.
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Tags: GEZ PC InternetAnschluss Computer
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Kommentar von:
Nicole
(23.10.06 21:05 Uhr)
Kommentar von:
creezy
(23.10.06 21:13 Uhr)
Das eigentlich Haar in der Suppe dieser Entscheidung liegt ja ganz woanders: Welche Inhalte der öffentlich rechtlichen Sender kann man sich eigentlich überhaupt über deren Homepages reinziehen? Inwieweit strahlen die denn ihre Programme überhaupt 24h am Tag aus so dass über deren Homepages die Inhalte zu sehen sind…?
Ach geht gar nicht? Da sollte man nicht als Sebständiger Amok laufen, weil mal wieder Geld gezogen wird. Man sollte es tun, weil Geld gezogen wird für eine Leistung, die gar nicht geboten wird.
Ach geht gar nicht? Da sollte man nicht als Sebständiger Amok laufen, weil mal wieder Geld gezogen wird. Man sollte es tun, weil Geld gezogen wird für eine Leistung, die gar nicht geboten wird.
Kommentar von:
Kai-Jürgen Lietz
(24.10.06 1:20 Uhr)
Wer als Freiberufler sein Auto als Dienstwagen nutzt und so von der Steuer absetzt ist auch GEZ-Gebührenpflichtig. In diesem Fall ist jedoch die PC-Gebühr nicht zu entrichten, es wird so gerechnet, als hätte man für seine Betriebsstätte das Radio schon bezahlt. Trotzdem ein sehr unschönes Beispiel für den Deutschen Hansel...
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