2Jul

Im heutigen achten Teil der Serie zu rechtlichen Fragen für Webseitenbetreiber von Thomas Schwenke wird wieder ein neues Kapitel aufgeschlagen. Es geht um den

IV. Schutz nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

Die Kopie ist nach dem UWG nur dann verboten, wenn sie unlauter ist.

Folgende Fragen müssen Sie dafür mit Ja beantworten:

1. Ist der kopierende ein wettbewerber?
D. h. ist er in der gleichen Branche, hat er denselben Abnehmer- bzw. Lieferantenkreis?

2. Hat meine Webseite eine wettbewerbsrechtliche Eigenart?
Nicht mit der Eigenart beim Geschmacksmuster verwechseln. Es ist damit gemeint, dass ein Besucher anhand der Webseite erkennen kann mit welchem Unternehmen er es zu tun hat. Das ist in der Regel der fall (Ausnahmsweise liegt eine solche Eigenart nicht vor, wenn sich der Besucher keine Gedanken darüber macht, auf welcher Seite er sich befindet, z. B. bei Preisvergleichseiten).

3. Ist Ihre Webseite bei der angesprochenen Zielgruppe bekannt?
Wenn Ihre Seite z. B. grade neu erschienen ist und kaum jemand aus den angesprochenen Zielgruppen sie Ihrem Unternehmen zuordnet, wird das nicht der Fall sein.

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Teil 1 der Serie
Teil 2 der Serie
Teil 3 der Serie
Teil 4 der Serie
Teil 5 der Serie
Teil 6 der Serie
Teil 7 der Serie


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