smallbizger

Im rechtlichen Dschungel beim Klau von Websites (Part 11)

abgelegt im Archiv Rechtliches am 05.07.07

So, heute gibt's den definitiv letzten Part der Serie von Thomas Schwenke zu rechtlichen Fragen für Webseitenbetreiber.

Übrigens: Wer sich für rechtliche Tipps für die Eigenpräsentation von Musikern im Web interessiert: Für das Blog Inside Entertainment hat Thomas auch dazu einen Beitrag (allerdings nicht auch gleich wieder eine Serie) geschrieben.

Thomas, an dieser Stelle noch einmal ein ganz, ganz dickes Dankeschön für deine großartigen Beiträge!

VI. Tipps für das Vorbeugen und die beweissicherung

Registrierung
Sicherlich das beste Mittel ist die Registrierung Ihrer Webseite oder von Grafiken als Geschmacksmuster, bzw. die Registrierung von Waren und Dienstleitungen als Marke. In diesem Fall hat man eine nachweisliche Rechtsposition in der Hand.

Hinweise
Eine Registrierung bringt auch den Vorteil mit sich, dass Sie folgende Hinweise auf der Webseite platzieren können: "Diese Webseite ist als Geschmacksmuster nach dem GeschmMG registriert und geschützt", bei Waren/Dienstleistungen kann man "...als Marke geschützt" hinschreiben. Diese Hinweise sollten die Hemmschwelle erhöhen.

Ein Copyrigthinweis ("Copyright liegt bei ..." oder "Urheberrechtlich geschützt") ist rechtlich zwar nicht erforderlich, aber empfehlenswert. Damit gelten Sie bis zum Beweis des Gegenteils als Urheber. Auch auf die Höhe des Schadensersatzes kann ein solcher Hinweis Einfluss haben.

Aber Achtung! Wettbewerbsrechtlich verboten sind Hinweise wie "gesetzlich geschützt", "behördlich Geschützt" oder "geschützt". Diese sind nur umfangreich geprüften Rechten wie dem Patent vorbehalten.

Beweise
Sammeln Sie die Beweise bereits im Zeitpunkt der Veröffentlichung/ Update Ihrer Seite. Drucken Sie die Seite(n) aus und lassen von einem Zeugen den folgenden Text auf dem Ausdruck unterschreiben:
"Diese Homepage ist wie ausgedruckt unter der Adresse http://www......de öffentlich zugänglich - Unterschrift, Datum"

Am besten Sie stecken diese Ausdrucke in ein Einschreiben, schicken es an sich selbst und halten es verschlossen. Damit werden Sie bei dem Nachweis des Veröffentlichungsdatums keine Schwierigkeiten haben.
Wenn Sie eine Nachahmung bemerken, drucken Sie sie ebenfalls aus und lassen den Ausruck wie oben beschrieben von einem Zeugen unterschreiben.

VI. Fazit
Sind sie anhand dieser Checkliste zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihre Rechte verletzt worden sind?

Dann bedenken Sie bitte bevor sie einen Anwalt einschalten, dass ein klärendes Gespräch nichts kostet. Schreiben Sie den Nachahmer an, sagen ihm was er nicht tun darf und bitten ihn um die Beseitigung. Oft ist es den Kopierenden nicht bewusst, was rechtlich verboten ist. Sollten sie auf taube Ohren stoßen, setzen Sie ihm eine Frist von einer Woche und drohen mit dem Gang zu Rechtsanwalt.

Dann suchen Sie einen Fachanwalt für die gewerblichen Schutzrechte oder neue Medien auf. Dieser kann den Fall in allen Einzelheiten prüfen und für Sie eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung und ggf. einer Aufforderung zum Schadenersatz formulieren.

Hier sind einige Beispielsseiten für die Anwaltssuche:
anwalt24, anwalt-suchservice, advocat24, domain-anwalt, rechtsanwalt, advo24, e-recht24, answer24

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Teil 1 der Serie
Teil 2 der Serie
Teil 3 der Serie
Teil 4 der Serie
Teil 5 der Serie
Teil 6 der Serie
Teil 7 der Serie
Teil 8 der Serie
Teil 9 der Serie
Teil 10 der Serie


Permalink: Im rechtlichen Dschungel beim Klau von Websites (Part 11)

Tags: WebEntwicklung  Plagiat  Rechtliche+Fragen  Thomas+Schwenke  Serie 

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