4Jul

So, endspurt: Die Serie von Thomas Schwenke zu rechtlichen Fragen für Webseitenbetreiber neigt sich heute mit ihrem vorletzten Teil dem Ende zu. Und noch einmal wird ein neues Rechtsgebiet aufgeschlagen:

V. Schutz nach dem Markengesetz :

Das Markengesetz schützt nicht das Design, sondern Marken (d. h. Waren oder Dienstleistungsbezeichnungen) und Geschäftsbezeichnungen (d. h. Namen des Unternehmens wie z. B. "RTL").

Voraussetzung ist, dass man eine (eingetragene) Marke oder ein Unternehmenskennzeichen hat. Auf fremden Webseiten, die ein ähnliches Angebot haben, dürfen die Marken oder Unternehmenskennzeichen nicht ohne weiteres eingesetzt werden.

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Nehmen wir an Sie haben die Wort-Bild-Marke "Ohne Dich ist alles doof eingetragen (1).

Wenn nun jemand die Erkennungselemente dieser Marke für seine Webseite verwendet und ähnliche Produkte wie sie vertreibt, dann verletzt er Ihr Markenrecht (2). Das wäre z.B. auch bei einem Ersatzteilhändler der Fall, wenn er bei seiner Seitengestaltung den Mercedesstern einsetzt. ohne Mercedes um Erlaubnis gefragt zu haben.

Das gilt natürlich erst recht, wenn die Produkte selbst diese Marke kopieren. Aber uns geht es um das Seitendesign.

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Teil 1 der Serie
Teil 2 der Serie
Teil 3 der Serie
Teil 4 der Serie
Teil 5 der Serie
Teil 6 der Serie
Teil 7 der Serie
Teil 8 der Serie
Teil 9 der Serie


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