Hungertod für Abmahnanwälte?
abgelegt im Archiv Rechtliches am 22.03.07
Müssen die "armen" Abmahn-Anwälte jetzt bald verhungern? Wenn die Pläne der Bundesregierung durchkommen, könnte das passieren. Oooochhhh, da haben wir aber Mitleid, gell? ;-)
Sehr cool fand ich auch das Zitat aus einer Website, das ich in Martinas Akquise-Blog fand:Abmahnungen unsere Website betreffend, können direkt an das Anwaltsbüro xxx & yyy,Strasse, Ort zugestellt werden. Wir behalten uns vor, bei formell fehlerhaften oder materiell-rechtlich mangelhaften Abmahnungen ohne weitere Korrespondenz negative Feststellungsklage vor dem Landgericht Hamburg zu erheben, bzw. Schutzschriften gegen Unterlassungsverfügungsanträge bei Landgerichten zu hinterlegen, vor denen wir wegen des beanstandeten Inhalts unserer Website verklagt werden können. Die hieraus entstehenden Kosten werden dem Unterliegenden prozessual im Wege des Kostenfestsetzungsverfahrens oder materiell-rechtlich durch eine Zahlungsklage unsererseits weiterbelastet.
Da schreibt dann der Anwalt des Urhebers an den Anwalt des "Missetäters". Eigentlich werden Kläger und Beschuldigter dann gar nicht mehr gebraucht, sie erfahren vielleicht nur über saftigen Rechnungen überhaupt was von dem Vorfall.
Das ist dann in etwa so, als wenn mein automatischer anrufbeantworter den Anruf eines Anruf-Automaten entgegennimmt (passiert ja doch öfter mal) und die beiden Maschinchen nett miteinander plaudern.
Leute, ich sach euch: Wir (Normal-) Sterblichen werden kompletto überflüssig, wenn das so weitergeht. Übrig bleiben: Maschinen - und Anwälte natürlich ;-)
Permalink: Hungertod für Abmahnanwälte?
Tags: Abmahnung Abmahnungsanwalt Abmahnwelle Abmahngebühren Urheber Urheberrechtsverletzung
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Kommentar von:
herbert
(22.03.07 17:04 Uhr)
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Aber Spass beiseite, so schlimm für die Abmahner wird das neue Gesetz m.E. leider nicht.