Höhere Verzugszinsen bei Zahlungsverzug seit 01.07.2007
Posted by admin in Finanzen

Ach ja, ich hatte es leider auch gerade, dass ich tatsächlich einen Mahnbescheid losschicken musste.
Geht übrigens prima online inzwischen mit dem Tool Online-Mahnantrag, einem Service der deutschen Mahngerichte. Spart ne Menge Kosten und Formular-Kauf-Rennerei.
Schön ist's trotzdem nicht, ich mach' das nicht gern, musste es in den letzten sechs Jahren auch noch nie tun. Bis jetzt haben meine Kunden immer prima bezahlt.
Na ja, however. Im Newsletter des vnr gab's jedenfalls heute diesen Tipp. Hoffe, er nützt euch, hoffe aber auch, ihr braucht ihn gar nicht:
Als Unternehmer können Sie Verzugszinsen verlangen, wenn sich ein Kunde extrem viel Zeit lässt bis er seine Rechnung bezahlt. Berechnet werden die Verzugszinsen mit dem so genannten Basiszins. Den hat die bundesbank zum 1.7.2007 von 2,70 auf 3,19 Prozent pro Jahr festgesetzt.
Darauf schlagen Sie gemäß § 288 BGB
* gegenüber Unternehmern 8 Prozentpunkte auf. Sie berechnen also 11,19 Prozent pro Jahr.
* gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte auf. Sie berechnen also 8,19 Prozent pro Jahr.
Die Zinsen dürfen Sie ab dem Tag berechnen, an dem Ihr Kunde in Zahlungsverzug geraten ist.
Dieser tritt ein
* an dem Tag nach dem vereinbarten Zahlungstermin.
* wenn kein Zahlungstermin vereinbart wurde: 30 Tage nachdem dem Kunden die Rechnung zugegangen ist und der Rechnungsbetrag fällig wurde.
* wenn Sie dem Kunden eine Mahnung geschickt haben.
* wenn der Kunde endgültig und ernsthaft die Zahlung verweigert.
Mehr dazu:
Wikipedia zum Thema Zahlungsverzug
Online-Zinsrechner Verzugszinsen
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