Gründungszuschuss statt Ich-AG oder Überbrückungsgeld
abgelegt im Archiv Existenzgründung , Finanzen am 02.10.06
Nach wie vor gilt der Politik die Förderung von Existenzgründungen als wichtig, um Beschäftigung zu schaffen.
Nach wie vor werden Existenzgründungen durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert.
Aber: Seit dem 1. August 2006 wurden die bisherigen Förderinstrumente Überbrückungsgeld und Existenzgründungszuschuss (Ich-AG) ersetzt durch den Gründungszuschuss.
Gefördert wird in zwei Phasen:
1. Phase: Neun Monate lang von Gründung an gibt es einen Zuschuss zur Sicherung des Lebensunterhaltes in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes.
Zusätzlich bekommt der Gründer/die Gründerin zweckgebunden monatlich 300 EUR für eine freiwillige Absicherung in den gesetzlichen Sozialversicherungen.
2. Phase: Für weitere sechs Monate kann die Pauschale weiter gezahlt werden. Vor dieser Weiterbewilligung müssen die Gründerpersonen jedoch ihre Geschäftstätigkeit gegenüber der Agentur für Arbeit nachzuweisen.
Insgesamt kann die Förderung damit bis zu 15 Monate betragen.
Während der Förderung wird ein noch bestehender Anspruch auf Arbeitslosengeld verbraucht.
Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um den Gründungszuschuss zu erhalten:
Gefördert wird nur, wer tatsächlich arbeitslos ist. Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbstständige Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses ist nicht möglich.
Arbeitnehmerinnen und arbeitnehmer, die ohne wichtigen Grund selbst kündigen, erhalten für eine Karenzzeit von drei Monaten keine Förderung.
Gefördert wird nur, wenn eine fachkundige Stelle (z. B. Industrie- und Handelskammer) die wahrscheinliche Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens bestätigt. Dazu muss der Gründer/die Gründerin u. a. einen Businessplan erstellen.
Die Gründerinnen und Gründer müssen ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen.
Quellen für mehr Informationen zum Gründungszuschuss:
Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Website Gründungszuschuss, die ausführlich und ausschließlich über den Gründungszuschuss informiert.

Tags: Gründungszuschuss IchAG Überbrückungsgeld Existenzgründung Agentur für Arbeit
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