Good News für Journalisten: Recherche-Mails sind kein Spam
abgelegt im Archiv Rechtliches am 19.12.06
... jedenfalls dann nicht, wenn das Urteil AZ 33 0 11693/06 rechtskräftig wird:
Danach dürfen laut dem Münchener Landgericht Journalisten auch ohne Vorab-Zustimmung der Empfänger Massen-E-Mails mit Recherche-Anfragen an Unternehmen verschicken.
Dieses Urteil fiel, nachdem eine Steuerberatungs-Kanzlei auf Unterlassung geklagt hatte, weil das Wirtschaftsmagazins Focus Money per E-Mail einen Fragebogen an über 9.000 Steuerberatungskanzleien gemailt hatte, um die besten Berater vorzustellen.
Zitat aus golem.de:Das Gericht urteilte laut Focus Money", dass "eine vorzunehmende Interessenabwägung ergibt, dass das Interesse der Beklagten an der Zusendung der streitigen E-Mail überwiegt."
Weiter heißt es im noch nicht rechtskräftigen Urteil: "Auf der einen Seite ist das Interesse des Klägers daran, nicht von unverlangten E-Mails behelligt zu werden, in die abwägung einzustellen. Auf der anderen Seite ist aber das Recht der Presse zur Informationsbeschaffung durch Art. 5/GG umfassend geschützt. Würde man in der Zusendung jeder Umfrage- oder überhaupt jeder E-Mail einer Redaktion einen rechtswidrigen Eingriff im Sinne des §823/BGB sehen, wäre der Presse die Informationsbeschaffungsmöglichkeit über das Internet fast völlig verwehrt."
Damit stelle das Gericht "das Recht der Presse zur Informationsbeschaffung gemäß dem Grundgesetz (Artikel 5) über das Interesse eines Klägers, keine unverlangten E-Mails erhalten zu wollen", kommentiert der Verlag das Urteil.
Weitere Online-Artikel zum Thema:
PC Magazin News: Gericht: Journalistische Recherche-E-Mails kein Spam
Tomorrow: Recherche-E-Mails sind kein Spam
Der Spiegel: Recherche ist kein Spam
Focus: Recherche-E-Mails sind kein Spam

Weiter heißt es im noch nicht rechtskräftigen Urteil: "Auf der einen Seite ist das Interesse des Klägers daran, nicht von unverlangten E-Mails behelligt zu werden, in die abwägung einzustellen. Auf der anderen Seite ist aber das Recht der Presse zur Informationsbeschaffung durch Art. 5/GG umfassend geschützt. Würde man in der Zusendung jeder Umfrage- oder überhaupt jeder E-Mail einer Redaktion einen rechtswidrigen Eingriff im Sinne des §823/BGB sehen, wäre der Presse die Informationsbeschaffungsmöglichkeit über das Internet fast völlig verwehrt."
Damit stelle das Gericht "das Recht der Presse zur Informationsbeschaffung gemäß dem Grundgesetz (Artikel 5) über das Interesse eines Klägers, keine unverlangten E-Mails erhalten zu wollen", kommentiert der Verlag das Urteil.
Tags: Urteil RechercheMail kein+Spam Journalisten Informationsbeschaffung Grundgesetz
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Kommentar von:
Jörg Weisner
(19.12.06 16:09 Uhr)
Kommentar von:
Elke Fleing
(20.12.06 2:19 Uhr)
Ich denke ja, jedenfalls müsste es dann gelten, wenn der Blogger ein eindeutig journalistisch orientiertes Blog betreibt. Wobei das wahrscheinlich wieder seeehr Auslegungssache ist..
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