Geringwertig, oder was?
abgelegt im Archiv Bilanzen am 23.01.09

© ReclaBox
Das ewige Drama - gehört ein Drucker zu den Geringwertigen Wirtschaftsgütern scheint fast vom Tisch!?
Seit 1.1.2008 gibt es ja neue Regelungen zur Behandlung von Geringwertigen Wirtschaftsgütern (kurz GWG genannt). Mir fällt dieses Thema gerade auf den Tisch, weil ich just die Abschreibungen für 2008 vornehme.
Geringwertig, da muss ich wirklich laut lachen, denn das was der Gesetzgeber sich hier wieder einfallen hat lassen, ist wirklich nicht so geringwertig oder so nebenbei umsetzbar.
Also hier eine kleine Starthilfe für die GWG-Buchungen.
1. Entscheidet als erstes, ob es sich um ein abnutzbares, selbständiges Wirtschaftsgut handelt.
2. Wenn ja, prüft die Wertgrenzen. Neu ist, dass ein Wirtschaftsgut unter 150 EUR direkt in den Aufwand gebucht werden kann. (das ist im Vergleich zu früher besser für Unternehmen, die ihren Gewinn im Jahr der Anschaffung drücken wollen)
3. Ist die Wertgrenze über 150 EUR gibt es noch eine 2.Wertgrenze, die 1000 EUR. Das heißt, wenn das Wirtschaftsgut über 1000 EUR liegt, ist es nicht als Sammelposten GWG einzustufen.
4. Nehmen wir also an, es handelt sich um so einen Posten zwischen 150-1000. Alle Anlagegüter werden in einem Konto "GWG Sammelposten 2008" gesammelt bis zum Jahresende. Diese Summe wird dann durch 5 geteilt (nur lineare Abschreibung möglich) und der AfA-Betrag steht fest. Beachtet bitte, dass für den Sammelposten die monatsgenaue Abschreibung nicht gilt. Hier greift mal wieder die bekannte Vereinfachungsregel für das gesamte Jahr.
Alles verstanden?

© ReclaBox
Permalink: Geringwertig, oder was?
Tags: GWG Abschreibungen Bilanzen Unternehmerreform GWGSammelposten
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