Freiwillig gesetzlich krankenversichert?
abgelegt im Archiv Finanzen am 17.07.07
Wenn ihr als Unternehmer freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert seid, wisst ihr ja sicher, dass sich die Höhe der Beiträge nach der Höhe eures Einkommens richten.
Wenn's mal geschäftlich nicht so gut läuft, denkt man ja an alles Mögliche, vergisst aber oft, diese Tatsache auch der Krankenkasse mitzuteilen.
Das ist nicht schlau, denn die Krankenkassen können die Beiträge nur anpassen - in einem solchen Fall also senken, wenn sie informiert werden und entsprechende Nachweise erhalten.
Zitat aus Haufe News und Tipps:Wer dies nicht tut, zahlt möglicherweise zu lange zu hohe Beiträge, die nicht mehr zurückgefordert werden können. Dies teilte kürzlich der Bund der Steuerzahler mit. Die Krankenkassen werden in einer solchen Situation nicht von sich aus aktiv. Sie nehmen Anpassungen bei freiwillig Versicherten immer erst vor, wenn ein neuer Einkommensnachweis vorliegt. ... Wenn Ihr Einkommen trotz Rückgangs weiter oberhalb der beitragsbemessungsgrenze liegen sollte (derzeit 3.562,50 Euro pro Monat bzw. 42.750 Euro pro Jahr) brauchen Sie nicht aktiv zu werden, denn dann verändert sich Ihr Beitrag ohnehin nicht.
Aber wenn das Einkommen jenseits der Beitragsbemessungsgrenze liegt, würde man sich ja wohl sowieso eher privat versichern. Es sei denn, man hat Kinder, dann kann eine gesetzliche Krankenkasse deutlich günstiger sein. In den gesetzlichen sind die Kinder nämlich mitversichert, in den privaten meines wissens nicht. Oder irre ich mich da?

Permalink: Freiwillig gesetzlich krankenversichert?
Tags: freiwillig+gesetzliche+Krankenversicherung Beitragshöhe Einkommenshöhe Beitrag+anpassen
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Kommentar von:
noplease
(19.07.07 1:30 Uhr)
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Ausserdem erfolgt bei der gesetzlichen Krankenkasse keine Risiko-Selektion. Alle Versicherten werden, getreu dem Prinzip, grundsätzlich gleichbehandelt. Im Gegensatz dazu legen die privaten Versicherer die Beiträge aufgrund des individuellen Risikos fest bzw. passen Beiträge im Rahmen des vertraglich Vereinbarten auch später (bevorzugt bei steigendem Risiko) veränderten Bedingungen an oder lehnen Hochrisiko-Verträge zuweilen auch ab.
Zum Einstiegsthema:
Es lohnt sich, bei der ausgewählten gesetzlichen Krankenkasse bzw. Ersatzkasse nachzufragen, unter welchen Bedingungen eine Anpassung überhaupt erfolgen kann - wenn man bei schlechter laufenden Geschäften wirklich schnell geringere Beiträge haben will.
Das ist nämlich nicht immer so leicht zu erreichen.
Oft werden die Beiträge für das aktuelle Jahr nach dem durchschnittlichen Einkommen auf Basis des Vorjahresergebnisses berechnet und eine unterjährige Änderung ist grundsätzlich nicht vorgesehen.
Wer also damit rechnen muss, recht unerwartet von oben nach unten durch die Beitragstabelle zu rasseln, sollte sich /vorher/ alle relevanten Infos beschaffen. Es wäre nicht selten existenzbedrohend, dann bis zum Ende eines unerwartet schwachen Jahres die höheren Beiträge nach einem überaus erfolgreichen Vorjahr weiter zahlen zu müssen.
Dieser Aspekt kann durchaus ausschlaggebend für die Auswahl der richtigen gesetzlichen Krankenkasse bzw. Ersatzkasse sein - so man sie als Grundabsicherung der privaten Versicherung vorzieht.
Und wie immer mein Tipp: sich immer alles schriftlich geben lassen. Nur schwarz-auf-weiß Erhaltenes zählt.