19Aug
Firmenwerbung auf geparkten Autos - Der Amtsschimmel wiehert

Hm, das finde ich dann doch etwas bizarr. Das Verwaltungsgericht Minden (1.3.2007, Aktenzeichen 9 K 2784/06) hat in Bezug auf geparkte Autos, auf denen ein Firmenname steht, ein Urteil gefällt, das mir etwas sonderbar erscheint.

Gemäß diesem Urteil kann eine Genehmigung der Stadt erforderlich sein, wenn das gebrandete Fahrzeug länger an derselben Stelle geparkt wird.
Hat man die nicht, drohen Abmahnungen der Mitbewerber oder ein bußgeld der Stadt.

Begründung: Die Stadt kann darin unerlaubte Außenwerbung sehen. Zitat aus dem Newsletter Die Geschäftsidee:

Auch wenn Ihr Fahrzeug mit der Werbeaufschrift kein ortsfestes Werbemittel ist, kann sich die Bewertungsgrundlage ändern, wenn die Funktion der günstig platzierten Werbefläche vor der des Fahrzeugs überwiegt.

Und was mache ich mit meinem gebrandeten Auto, wenn ich mal für drei Wochen in den Urlaub fliege oder Straßenbahn fahre? Die Werbung abdecken? Dafür sorgen, dass täglich jemand mein Auto umparkt?

Ich find ja, man kann's mit den Reglementierungen auch übertreiben.


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