13Sep
Eine Steuernummer für jeden - ein Leben lang

Bislang kannte man drei verschiedene Steuernummern:

* die vom zuständigen Finanzamt vergebene persönliche Steuernummer (für natürliche Personen, Einzelunternehmer und Freiberufler). Sie ändert sich mit jedem Wechsel des Finanzamts wegen Umzugs.

* die vom zuständigen Finanzamt – auch diese Nummer änderte sich bisher also bei Umzug – vergebene betriebliche Steuernummer (für Gesellschaften und Einzelunternehmer mit mehreren Unternehmen) und

* die vom bundeszentralamt für steuern vergebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Das wird jetzt anders. Seit 1. Juli 2007 gibt es zwei neue Steuernummern:

Jede Privatperson mit Hauptwohnsitz in Deutschland bekommt eine bundeseinheitliche elfstellige Steueridentifikationsnummer, die TIN (Tax identification number). Im Gegensatz zur Sozialversicherungsnummer sollen aus ihr aber keine Persönlichkeitsmerkmale (wie z. B. das Geburtsdatum) erkennbar sein. Die TIN gilt ein Leben lang und 20 Jahre über den Tod hinaus.

Zu jeder TIN einer natürlichen Person werden beim Bundeszentralamt für Steuern folgende Angaben gespeichert:

* Familienname, frühere Namen, Vornamen,
* Geschlecht, Tag und Ort der Geburt, Sterbetag,
* Doktorgrad, Ordensnamen/Künstlernamen,
* gegenwärtige oder letzte bekannte Anschrift,
* zuständige Finanzbehörden sowie
* ggf. vergebene Wirtschafts-Identifikationsnummern.

Zusätzlich bekommt jeder Selbstständige für jede unternehmerische Tätigkeit je eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Habt ihr also mehrere Unternehmern, bekommt ihr auch mehrere separate Wirtschafts-Identifikationsnummern.

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird nur auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben. Sie wird zusätzlich zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eingeführt und ebenfalls mit der nationalen Vorsilbe "DE" beginnen.

Die altbekannte Umsatzsteuer-ID wird weiterhin genutzt – insbesondere für grenzüberschreitende Geschäfte innerhalb der EU.

Frühestens ab Herbst 2007 werden die Privat-TINs den Steuerbürgern per Post mitgeteilt. Die Benachrichtigung enthält auch die zusammen mit der Steuernummer gespeicherten Daten. Die Wirtschafts-TINs werden erst verteilt, wenn alle Privatpersonen ihre persönlichen TINs haben.

Momentan haben wir jedenfalls das schönste Nummern-Verwirrspiel.
Und für welchen Zweck ist welche Nummer dran?

* Privater Schriftwechsel mit Finanzbehörden: Die allte Steuernummer verwenden, bis die neue da ist. Dann die alte durch die neue ersetzen. Eventuell zur Sicherheit eine Weile lang durch die alte ergänzen.

* Geschäftlicher Schriftwechsel mit Finanzbehörden: Bisherige (betriebliche oder private, je nachdem, was ihr habt) Steuernummer an. Wenn die neue Wirtschafts-ID zugeteilt wurde, diese verwenden.

* Rechnungen Inland: Betriebliche Steuernummer und/oder Umsatzsteuer-ID. akademie.de:

Freiberufler und Einzelunternehmer können im Inland auch die persönliche Steuernummer verwenden, was aus Datenschutzgründen aber nicht zu empfehlen ist.

* Geschäftsbriefe: Keine Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID muss abgegeben werden.

* Rechnungen Ausland und alle anderen Geschäfte, für die bisher die USt-ID gebraucht wurde: Bisherige Umsatzsteuer-ID weiterverwenden.

* Website-Impressum: Umsatzsteuer-ID und/oder Wirtschafts-ID muss angegeben werden, wenn die Kennungen bereits zugeteilt wurden. Ihr müsst aber nicht extra anfordern.

Und die Sorge der Datenschützer, dass die Steuernummer-Daten auch für andere Zwecke genutzt werden könnten? akademie.de dazu:

Über Sinn und Unsinn der bundeseinheitlichen "Steuernummer von der Wiege bis zur Bahre" mag man trefflich streiten. Zweifellos stellt sie einen weiteren wichtigen Schritt hin zum gläsernen Bürger dar. Immerhin wird künftig endlich sauber zwischen der steuerlichen Identifikation von Privatpersonen und Unternehmen unterschieden. Das sorgt zumindest bei Publikationspflichten für etwas mehr Persönlichkeitsschutz.

Mehr zu den neuen TINs z. B. bei: akademie.de (ausführlich allerdings nur für zahlende Mitglieder), taz, lexisnexis, mannheim.de


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