Freiberufler und Nicht-Kaufleute brauchen nach der aktuellen Gesetzgebung (§ 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) keine Bilanz bzw. keine doppelte Buchführung. Statt dessen wird eine Einnahmen-Überschußrechnung gefordert.
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Aus Kostengründen wird dies wahrscheinlich nicht oft von einem Steuerberater gemacht.

Der steuerpflichte Unternehmer muß dann selbst "ran" und seine Unterlagen so zusammenstellen und die Vordrucke des Fianzamtes so ausfülen, dass den rechtlichen Vorschriften Genüge getan ist. Für viele ist das ein Greuel, das vor allen Dingen auf Unkenntnis darüber beruht, wie denn ans Werk zu gehen ist. Wie immer im Leben hilft es, Infomationen zu bekommen: kein geringerer als das Bundesministerium der Finanzen stellt auf seinen Seiten Vordrucke und Informationen zum Thema bereit, die dem Steuerpflichtigen das Leben doch beträchtlich erleichtern. Einmal richtig aufgesetzt, ist die leidige Steuergeschichte dann schon beinahe ein Selbstläufer.
Wissen statt Blindflug
Es ist schon sinnvoll, wenn sich ein Selbstständiger auch selbst um seine Finanzen kümmert: wer seine Buchführung "auf Stand" hat, weiß auch genau, wie es um die finanzielle Situation seines Unternehmens steht. Und nur dann kann man gezielte Maßnahmen ergreifen, um die Situation weiter zu verbessern oder Probleme abzuwenden.
Download: AnlageAVEÜR2010 [PDF, 107 KB]
Download: Anlage EÜR [PDF, 159 KB]
Download: AnlageSZE [PDF, 102 KB]
Download: Anleitung zum Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung – Anlage EÜR" [PDF, 159 KB]
Download: Broschüre Lohn- und Einkommensteuer.
Eike Elser 27-08-2010
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