Deutsche Mini-GmbH bietet der englischen Limited wohl bald Paroli
abgelegt im Archiv Unternehmens-Organisation am 15.05.07
Erste Vorstöße in die richtige Richtung gab es ja schon länger.
Jetzt könnte es bald soweit sein: Gründer mit wenig Stammkapital brauchen nicht mehr auf ausländische Gesellschaftsformen wie die englische Limited zurückzugreifen.
Wird aber auch wirklich Zeit. Die hohe arbeitslosigkeit zwingt die Gesellschaft faktisch dazu, Gründer zu unterstützen und zu fördern. Und es gründen immer mehr Unternehmer, die zur Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit einfach keine großen finanziellen Rücklagen brauchen, weil sie Dienstleister sind.
Nun soll, wie gestern bei wiwo.de zu lesen war, am 23. Mai 2007 diese GmbH-Reform beschlossen werden:
Künftig soll es möglich sein, mit einem symbolischen Euro Stammkapital eine Mini-Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen.
Sie wird strengen Transparenzvorschriften unterworfen, um den Gläubigerschutz zu gewährleisten.
Und damit schrittweise Eigenkapital aufgebaut wird, wird die Mini-GmbH verpflichtet, jährlich ein Viertel des Gewinns als Rückstellung zu bilanzieren.
Das hört sich für mich ziemlich zu Ende gedacht an. *Schnips* Bin dafür.
Aber wie immer: Keine Rose ohne Dornen, nee, Stacheln heißt's ja:
wiwo.de weiter:Schlechte Nachrichten kommen auf die Notare zu: Ihr Geschäft dürfte durch das neue Gesetz Schaden leiden. Notarielle Beurkundungen werden nämlich künftig bei vielen GmbH-Gründungen nicht mehr nötig sein. In Zukunft soll es eine Mustersatzung für GmbHs geben, die gerade bei kleinen Unternehmungen die Standardformulierungen einer GmbH-Satzung enthält. Wenn sich die Gründer dieser Satzung bedienen und keine Grundstücke involviert sind, dann entfällt künftig das Bedürfnis der notariellen Beurkundung - eine Beglaubigung reicht.
Ach, ich finde, das ist das deutlich geringere Übel. Ich hab ja auch gut Lachen, bin ja keine Notarin.

Tags: GmbH GmbHReform Limited MiniGmbH Stammkapital Notar
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Kommentar von:
herbert
(15.05.07 7:42 Uhr)
Kommentar von:
Christian
(17.05.07 0:44 Uhr)
Das glaube ich erst, wenn ich das Gesetz schwarz auf weiß im Bundesgesetzblatt lese... digitale Medien hin oder her :-)
Kommentar von:
enrico
(24.05.07 15:16 Uhr)
Finde diesen Entwurf auch sehr bedenklich. Ich denke das dieses Konzept nur (legal) bei Neugründungen bereits etablierter Unternehmen funktionieren kann. Der "Otto-normal" Gründer verfügt doch meist über wenig bis gar kein Kapital und konnte bisher eben nur eine Personengesellschaft gründen - und das ist auch gut so. Diese Möglichkeit bietet meiner Meinung nach zuviel Raum für schwarze Schaafe und das unter der Flagge der GmbH.
Kommentar von:
Michael Seitz
(26.05.07 16:44 Uhr)
Ich finde das auch sehr interessant. Bisher war eine GmbH mit 25.000€ einfach zu teuer. 10.000€ und diese aufbauen zu können ist wirklich eine gute Idee und damit sicher Konkurrenz zur Ltd.
Der 23.5., an dem sie Sitzung im Bundestag sein soll, ist ja schon vorbei. Hat jemand Informationen was bei der Sitzung herauskam? Ab wann kommt die Mini-GmbH
Der 23.5., an dem sie Sitzung im Bundestag sein soll, ist ja schon vorbei. Hat jemand Informationen was bei der Sitzung herauskam? Ab wann kommt die Mini-GmbH
Kommentar von:
Dieter Polei
(27.05.07 12:48 Uhr)
Nach dem Frankreich 1925 von Deutschland gelernt hat und eine GmbH (Sà rl)nach deutschem Vorbild geschaffen hat, ist es nun umgekehrt,aber nur eingeschränkt: In Frankreich gibt es schon seit Jahren die Möglichkeit eine GmbH mit 1 €, natürlich auch mit mehr €,zu gründen. Es genügen zunächst 20 %, der Rest ist innerhalb von 5 Jahren einzuzahlen. Aber es ist eine Augenwischerei, wenn man glaubt, sich wirtschaftlich mit 1 € betätigen zu können. Nach der ersten Rechnung ist die Gesellschaft schon überschuldet und zahlungsunfähig! Deswegen ist das Vorbild in Frankreich besser, z.B. mit 10.000 € Stammkapital anzufangen, 2.000 € für den Start einzuzahlen und den Restbetrag später aufzufüllen. Deutschland ist wieder einmal auf dem halben Wege stehen geblieben. Denn die Mini-GmbH ist keine vollwertige, sondern muß erst eine solche werden (sie wird auch auch UG Unternehmergesellschaft heißen. Die Alternative zur deutschen GmbH heißt nicht Limited mit dem unbekannten Recht und den vielen Risiken, sondern Sà rl mit dem bekannten GmbH-Recht wie in Deutschland, aber auch nicht die Mini-GmbH. Im übrigen kann nur gewarnt werden, die Argumente der Limited-Verkäufer zu glauben. Es sind Verkäufer mit Halbwahrheiten.
Kommentar von:
RW
(11.09.07 21:09 Uhr)
Mini GmbH - Habt Ihr da News zum Thema? sollte doch langsam ernst werden...
Kommentar von:
Robert
(27.06.08 18:19 Uhr)
Der Bundestag hat das Gesetz heute beschlossen. Es muss nun nur noch durch den Bundesrat. Allerdings gibt es zum Entwurf einige Änderungen. So bleibt das Stammkapital der GmbH bei mindestens 25.000 Euro.
Kommentar von:
Beck
(09.07.08 19:47 Uhr)
Ist doch gut das nun den Bürgern auch die Möglichkeit gegeben werden soll eine “1 Euro†in Deutschland zu gründen…. Kann vielen Gründungswilligen nur recht sein….bleibt abzuwarten, wie sich alles entwickelt. Wenn Ihr weitere Informationen sucht, einfach mal unter http://www.blog.limitedprofis.de
vorbeischauen.
vorbeischauen.
Kommentar von:
foerderland
(24.07.08 16:37 Uhr)
Auch bei uns gibt es ausführliche Informationen zum Thema Mini-GmbH (Unternehmergesellschaft). Vielleicht ganz gut als Ergänzung... http://www.foerderland.de/1864.0.html
Kommentar von:
Canon T2i
(12.04.10 21:31 Uhr)
wonderful topic! great blog
thanks
thanks
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Wenn ich es recht sehe, leiden viele deutsche Unternehmen unter einer zu geringem Eigenkapitaldecke. Es wird bei diesen Unternehmen noch mehr Insolvenzen geben als bei anderen. Toll, aber es geschieht wenigstens unter der Flagge des deutschen Handelsrecht