26Sep
Bildnutzung und Urheberrecht

Ja, natürlich dürfen Sie Bilder, die nicht Sie selbst gemacht haben, in Ihren Publikationen veröffentlichen.

Aber: Sie dürfen das nur mit der Genehmigung des Urhebers tun. Unter Umständen müssen Sie dem Urheber ein Honorar dafür bezahlen, dass er Ihnen die Nutzung gestattet, das Nutzungsrecht an seinem Werk einräumt. So will es das Urheberrecht.

Mediafon, die "Online-bibel" für freiberufler, bringt es auf den Punkt:

Im Grund genommen kann man das Urheberrecht in zwei Sätzen zusammenfassen. Erstens: Wer ein Werk der Kunst, der Sprache oder ein Computerprogramm geschaffen hat, besitzt daran alle Rechte. Zweitens: Ohne seine Genehmigung darf es niemand abdrucken, aufführen, ausstellen, vervielfältigen, ins Internet stellen, senden, verändern oder was auch immer.

Veröffentlicht man ein Bild ohne die Nutzungsgenehmigung des Urhebers, muss man im schlimmsten Fall mit empfindlichen Schadensersatzforderungen des Urhebers rechnen.

Ausführliche Infos von Mediafon zum Thema Urheberrecht finden Sie hier.


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