
© pizzodisevo
Der Gesetzgeber wirbelt mal wieder mit einer Bilanzrechtsmodernisierung. Obwohl das Wortungetüm ein wahrer Zungenbrecher ist, könnten sich daraus für Euch spürbare positive Vorteile ergeben.
Das Gesetz will im Kern die Bürokratiehürden verbessern. Zum Teil ist es ihm gelungen…
Die gute Nachricht: Aufgrund der angehobenen Schwellenwerte kommt Ihr eventuell in den Genuß nicht mehr unter die Kategorie der Bilanzierer zu fallen. Das ist der Fall, wenn Ihr einen Umsatz von weniger als 500.000 EUR und einen Gewinn von weniger als 50.000 EUR vorzuweisen habt. Damit entfallen viele läStige Bilanzierungspflichten.
Ein klasse BilMoG-Check liefert Euch hierzu folgender Link. Hier könnt Ihr mal schauen, was das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz – kurz BilMoG – für Vorteile bringt. Für Interessierte gibt es mittlerweile auch ein kaufmännische Lösung.
You can leave a response, or trackback from your own site.