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BGH-Urteil: Hausmänner müssen für Unterhalt ihrer Kinder aus erster Ehe arbeiten

abgelegt im Archiv Rechtliches am 06.10.06

BGH-Urteil: Hausmänner müssen für Unterhalt ihrer Kinder aus erster Ehe arbeiten
Gestern verschärfte der BGH im Urteil mit dem aktenzeichen XII ZR 197/02 die Unterhaltspflicht der Väter für ihre Kinder aus erster Ehe.
Väter müssen auch dann Unterhalt zu zahlen, wenn sie in ihrer neuen Ehe Hausmann werden und dort die Betreuung der Kinder übernehmen. Sie müssen einen Nebenerwerb annehmen.
Selbst wenn der Unterhaltspflichtige auch bei Vollerwerbstätigkeit zu wenig verdiene, um seinen Unterhalt und den der Kinder zu decken, ist ihm laut BGH eine Nebenerwerbstätigkeit zumutbar, um damit zum Unterhalt seiner Kinder aus erster Ehe beizutragen.

Zusammengefasst: Hausmänner müssen notfalls einen Nebenjob annehmen, wenn sie für Kinder aus erster Ehe Unterhalt leisten müssen, auch wenn sie bei einer Vollzeitbeschäftigung weniger Unterhalt leisten müssten.

Mehr Informationen z. B.:
Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Rundschau, Die Welt, Focus online, Stern online ...

Soweit das Urteil.
Welche Folgen hat das aber in der Praxis? In der Regel wird es doch so sein, dass die Männer in ihrer zweiten Ehe deshalb die Hausmann-Rolle übernommen haben, weil ihre Frauen wirtschaftlich einträchtige Jobs haben, also arbeiten gehen. Die Männer haben damit auch den Part der Kinderbeaufsichtigung übernommen.
Wenn Sie jetzt gezwungen werden, einen Teilzeitjob anzunehmen, kann es leicht zu Problemen bei der Kinderbetreuung kommen.

Ich könnte mir also vorstellen, dass dieses Urteil für viele Männer eine zusätzliche Motivation ist, sich selbstständig zu machen und zwar in einem Segment, in dem sie von zu Hause aus arbeiten können. Um eben die Betreuung der Kinder aus ihrer zweiten Ehe unter einen Hut bringen zu können mit der Unterhaltspflicht für die Kinder aus ihrer ersten Ehe.

Das jedenfalls wäre die für mich sinnvollste und naheliegendste Lösung, zumal man mit Teilzeitjobs im Angestelltenverhältnis nicht gerade die Straßen pflastern kann.

Dennoch ein schwieriges Urteil, wie ich finde. Zwar stimme ich dem Anspruch der Kinder auf Unterhalt absolut zu, aber durch dieses Urteil wird der Run auf die raren Teilzeitjobs noch größer - wodurch die Situation für Alleinerziehende sich nicht gerade entschärft.

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Tags: BGH  Urteil  Hausmann  Unterhaltspflicht  Nebenjob  Teilzeitjob  Vollzeitbeschäftigung  für 

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