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Aufgemerkt! Neue Pflichtangaben in Mails einfügen - sonst drohen Zwangsgeld oder Abmahnungen

abgelegt im Archiv Rechtliches am 24.01.07

Aufgemerkt! Neue Pflichtangaben in Mails einfügen - sonst drohen Zwangsgeld oder Abmahnungen
Huppala, das gilt schon seit 1.1.2007. Aber ich hab's jetzt erst mitbekommen. Durch einen Thread bei Xing und durch einen Artikel im advobLAWg:
Nunmehr - weitgehend unbemerkt - hat der Gesetzgeber die maßgeblichen Gesetze geändert und mit Wirkung zum 01.01.2007 auf eMails erweitert: Dem Begriff "Geschäftsbriefe" wurde jeweils der Hinweis "gleichviel welcher Form" angehängt (vgl. § 37a HGB, § 35 GmbHG und § 80 AktG) und damit deutlich gemacht, dass die für geschäftliche Korrespondenz erforderlichen Pflichtangaben nunmehr auch zwingend in die geschäftliche eMail-Korrespondenz aufgenommen werden müssen - z.B. in einer eMail-Signatur.
Die Neuigkeiten sind ein kleiner Schritt für den Gesetzgeber aber ein wichtiger Schritt für die Verfasser geschäftlicher E-Mails.

Um Zwangsgeldern oder kostenpflichtigen Abmahnungen durch Wettbewerber zu entgehen, sollten alle Betroffenen sofort die neuen Pflichtangaben in ihre E-Mail Signaturen einbauen.

In der Computerwoche online ist ein sehr übersichtlicher Artikel zum "Wer" und "Was" dieser neuen Regelung:
Die neue Regelung betrifft alle deutschen Kaufleute und deren angestellte, vom Einzelkaufmann über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größe.

Ebenfalls erfasst werden Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften.

Bis jetzt noch nicht angesprochen sind Privatpersonen und Freiberufler, die auch zukünftig kurze E-Mails schreiben dürfen.
Also, mindestens alle Nicht-Freiberufler-Selbstständigen sollten husch, husch den Artikel in der Computerwoche lesen, der kurz und verständlich die folgenden Fragen beantwortet:

* Wer muss neue Pflichtangaben in E-Mails aufnehmen?

* Welche E-Mails sind betroffen?

* Welche neuen Pflichtangaben müssen die E-Mails beinhalten?


Und ebenso husch, husch sollten Sie Ihre E-Mail-Signaturen ändern, denn wenn die Abmahnhaie wegen der doch eher unauffälligen Gesetzestextänderung bis jetzt noch nicht aufmerksam wurden, werden sie es jetzt, wo das Thema bei Xing und in den Business-Blogs die Runde macht, bestimmt.

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Tags: Gesetz  Geschäftsbrief  Pflichtangaben  EMail  Gesetzesänderungen  Zwangsgeld  Abmahnung 

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