Aufgemerkt! Neue Pflichtangaben in Mails einfügen - sonst drohen Zwangsgeld oder Abmahnungen
abgelegt im Archiv Rechtliches am 24.01.07
Huppala, das gilt schon seit 1.1.2007. Aber ich hab's jetzt erst mitbekommen. Durch einen Thread bei Xing und durch einen Artikel im advobLAWg:Nunmehr - weitgehend unbemerkt - hat der Gesetzgeber die maßgeblichen Gesetze geändert und mit Wirkung zum 01.01.2007 auf eMails erweitert: Dem Begriff "Geschäftsbriefe" wurde jeweils der Hinweis "gleichviel welcher Form" angehängt (vgl. § 37a HGB, § 35 GmbHG und § 80 AktG) und damit deutlich gemacht, dass die für geschäftliche Korrespondenz erforderlichen Pflichtangaben nunmehr auch zwingend in die geschäftliche eMail-Korrespondenz aufgenommen werden müssen - z.B. in einer eMail-Signatur.
Die Neuigkeiten sind ein kleiner Schritt für den Gesetzgeber aber ein wichtiger Schritt für die Verfasser geschäftlicher E-Mails.
Um Zwangsgeldern oder kostenpflichtigen Abmahnungen durch Wettbewerber zu entgehen, sollten alle Betroffenen sofort die neuen Pflichtangaben in ihre E-Mail Signaturen einbauen.
In der Computerwoche online ist ein sehr übersichtlicher Artikel zum "Wer" und "Was" dieser neuen Regelung:Die neue Regelung betrifft alle deutschen Kaufleute und deren angestellte, vom Einzelkaufmann über Personengesellschaften bis zu Kapitalgesellschaften unabhängig von der Größe.
Ebenfalls erfasst werden Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften.
Bis jetzt noch nicht angesprochen sind Privatpersonen und Freiberufler, die auch zukünftig kurze E-Mails schreiben dürfen.
Also, mindestens alle Nicht-Freiberufler-Selbstständigen sollten husch, husch den Artikel in der Computerwoche lesen, der kurz und verständlich die folgenden Fragen beantwortet:
* Wer muss neue Pflichtangaben in E-Mails aufnehmen?
* Welche E-Mails sind betroffen?
* Welche neuen Pflichtangaben müssen die E-Mails beinhalten?
Und ebenso husch, husch sollten Sie Ihre E-Mail-Signaturen ändern, denn wenn die Abmahnhaie wegen der doch eher unauffälligen Gesetzestextänderung bis jetzt noch nicht aufmerksam wurden, werden sie es jetzt, wo das Thema bei Xing und in den Business-Blogs die Runde macht, bestimmt.

Ebenfalls erfasst werden Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften.
Bis jetzt noch nicht angesprochen sind Privatpersonen und Freiberufler, die auch zukünftig kurze E-Mails schreiben dürfen.
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Tags: Gesetz Geschäftsbrief Pflichtangaben EMail Gesetzesänderungen Zwangsgeld Abmahnung
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Kommentar von:
Markus
(24.01.07 19:06 Uhr)
In unserer Firma wurden wir auch dazu aufgefordert. Unsere Standard-Signatur ist jetzt gefühlte 2 Seiten lang. Sieht sch... aus, aber ist nun mal Pflicht. Interessanterweise hat sich das bei unseren Kunden noch nicht so rumgesprochen.
Kommentar von:
Florian
(24.01.07 21:36 Uhr)
versteh ich das richtig, für einen "einfachen" gewerbetreibendenden gilt das nicht?
Kommentar von:
herby
(27.01.07 1:58 Uhr)
wenn ich es richtig verstanden haben, dann gilt dies nur für "eingetragene" Firmen und Kaufleute, wer also als Gewerbetreibender nicht e.K. ist oder eine Firma mit einer definierten Rechtsform wie KG, OHG usw, betreibt, ist noch nicht davon betroffen.
Kommentar von:
Christian
(07.03.07 6:00 Uhr)
Hallo! Ich hätte mal eine Frage! Wie sieht es denn mit den Pflichtangaben in der Email-Signatur für einen Sportverein aus (ist ein e.V.)? Müssen da auch diese ganze Angaben gemacht werden wie in Geschäftsemails? Auf der Arbeit ist meine Email-Signatur mittlerweile glaube ich fast 20 Zeilen lang...
Kommentar von:
slots
(25.08.10 7:50 Uhr)
we cannot live without food that comes from crops
Kommentar von:
Dobschats Weblog
Ja, es wird Zeit endlich mal meine angesammelten Tabs abzuarbeiten. Ist einiges liegen geblieben, was ich noch bloggen wollte, also wird es wohl mal wieder Zeit für einen Schnelldurchlauf… Danksagung Das Saftblog hat sich bei allen Blogge...
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