Änderungen bei Künstlersozialversicherung ab 2007
abgelegt im Archiv Finanzen am 14.12.06
Ganz frisch aus der Online-Druckerpresse der FAZ ist gerade diese Nachricht geschlüpft:
Das Bundeskabinett hat eine Novellierung des Künstlersozialversicherungsgesetzes beschlossen. Da die wenigsten der LeserInnen hier vermutlich Vermarkter/Auftraggeber von künstlerischen oder publizistischen Leistungen sind (für diese ändert sich die Höhe des Abgabensatzes von 5,5 auf 5,1 Prozent) ist dieser Teil der Novellierung für Sie sicher interessanter:Die verabschiedete Novellierung der Künstlersozialversicherung sieht zudem vor, dass die bisherigen Einkommensschätzungen der Versicherten durch verlässliche Angaben über das tatsächliche Einkommen ersetzt werden, heißt es in einer Mitteilung von Kulturstaatsminister Neumann (CDU). Dafür müsse das Einkommen der vergangenen vier Jahre nachgewiesen werden.
Diese Änderung wird für so manchen in der Künstlersozialkasse (KSK) sicher einiges mit der Höhe seiner zu zahlenden Beiträge machen, die sich nach der Höhe des Einkommens richtet.
Konnte man als Mitglied bisher nämlich seine zukünftigen Erlöse moderat schätzen, und hinterher wurde seitens der KSK nie wieder nachgefragt, so wird jetzt die tatsächliche Höhe des Einkommens als Berechnungsbasis der Beitragshöhe genommen.
Hier ganz kurz, ebenfalls aus der FAZ online zitiert, eine sehr (!) kurze Erklärung darüber, was die Künstlersozialversicherung (auch Künstlersozialkasse, KSK oder KüSo genannt) überhaupt ist:Die Künstlersozialversicherung bietet rund 150.000 Künstlern und Publizisten eine altersvorsorge [Anm.: na ja, davon kann man in der Regel allerdings weder leben noch sterben.] sowie finanzielle Absicherung bei Krankheit und Pflegebedürftigkeit. Finanziert wird sie zur Hälfte durch Beiträge der Versicherten und zu zwanzig Prozent über einen Bundeszuschuss. Das letzte Drittel wird durch Unternehmen aufgebracht, die künstlerische und publizistische Beiträge verwerten.
Kurze Ergänzung von mir: Die KSK wurde geschaffen, um freischaffende Künstler und Publizisten Sozialversicherungs-rechtlich den Arbeitnehmern gleichzustellen, bei denen ja die Hälfte der Beiträge vom Arbeitgeber gezahlt werden. Besonders für Freie, die noch nicht so viel verdienen, lohnt es sich, Mitglied der KSK zu werden, weil die Beiträge wegen der auf drei Gruppen verteilten Beitragsdeckung angenehm niedrig sind.
Ausführlichere Informationen gibt es hier:
Website der Künstlersozialkasse
Kurzportrait der Künstlersozialkasse als pdf
Lesenswerter Einführungsartikel aus brand eins: Was ist eigentlich... DIE KÜNSTLERSOZIALKASSE?
KSVG Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten
Artikel bei Heise darüber, dass jetzt auch Webdesigner Mitglied in der KSK werden dürfen (das war nämlich lange nicht möglich, weil man bei Webdesignern das eigenständige künstlerische Schaffen nicht anerkannte)
Viele Infos zur KSK bei Freie Wildbahn
Website des Anwalts und Autors Andri Jürgensen, der sich auf Beratung in Sachen Künstlersozialkasse und sog. Ausländersteuer spezialisiert hat

Tags: Künstlersozialkasse Künstlersozialversicherung KSK KüSo Sozialversicherung Freiberufler Künstler
Stimmen Sie ab für Änderungen bei Künstlersozialversicherung ab 2007:
|
Dieser Eintrag wurde mit: 8.67 Punkten (von 3 Stimme(n) insg.) bewertet.
|
| RSS | |
|
| |
| Yahoo! |
|
| Bloglines |
|
| Followen Sie uns bei Twitter! |
Most Popular
Akquise
Arbeitsplatz-Organisation
Arbeitstechniken
Awards
Best of
Best Practice
Beziehungen
Bilanzen
Controlling
Dienstleister, Lieferanten
Existenzgründung
Finanzen
Geschäftsidee
Informationen über
Innovationen
Kommunikation
Krisenmanagement
Kunden binden
Kurz vorgestellt
Leistungsangebot
