Alles was recht ist. – 2.Teil
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Heute 2.Thema: Welche Auswirkungen hat die Beitragssenkung der Krankenversicherung ab 1.Juli 2009?
Zunächst sinken die Krankenversicherungsbeiträge für gesetztlich Versicherte auf 14,9 %. Privat Versicherte sind davon nicht betroffen. Das heißt der Arbeitgeberanteil liegt dann bei 7,0 % – der Arbeitnehmeranteil bei 7,9 %. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist dann ab 1.Juli 2009 geringfügig mehr in der Kasse.
Hier zur Erinnerung: Krankenversicherte, die nach 1939 geboren sind und nicht älter 23 Jahre alt sind, müssen zusätzlich einen Zuschlag von 0,25 % leisten, wenn sie keine Kinder haben.
Und Achtung für freiwillig Versicherte: Durch die Beitragsreduzierung senkt sich der Beitragszuschuss des Arbeitgebers auf 257,25 EUR in der Krankenversicherung (Pflegeversicherung bleibt bei 35,83 EUR). Insgesamt beläuft sich der Beitrag mit Krankengeldanspruch ab dem 43.Tag auf 547,28 EUR.
Alles klar? Bei Fragen einfach bloggen.
Hilfreich bei Fragen rund um Lohn+Gehalt ist die Lexware.
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