17Jun
Alles was recht ist.
© sludgegulper

Heute beginne ich mit einer kleinen Rechtsserie über ein paar aktuelle Beschlüsse. Änderungen, die für den Firmenalltag von Bedeutung sind.

1. Thema "Wie muss eine Rechnung aussehen, dass sie den Prüfungen der Finanzverwaltung standhält?"

Das waren noch Zeiten, als die Rechnungen keine großen Formalien zu unterwerfen waren. Zig Jahre später haben wir einen Bürokratismus um nur dieses Thema, wie Rechnungen auszustellen sind, damit sie das Recht auf Vorsteuerabzug haben. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass in einer Rechnung auch der Zeitpunkt der Leistung/Lieferung anzugeben ist, auch wenn Liefer=Rechnungszeitpunkt. Einige Firmen hatten sich den Zermon mit der Lieferzeitangabe erspart und nur einen lapidaren Satz angefügt: Liefer=Rechnungsdatum. Das geht nun nicht mehr, bitte beachten. AZ: XI R 62/07


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