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Achtung! Neues Telemediengesetz bringt wichtige Änderungen auch für Blogger
abgelegt im Archiv Rechtliches von Elke Fleing am 21.01.07
Achtung! Neues Telemediengesetz bringt wichtige Änderungen auch für Blogger
Na, det kann ja heiter werden...

Laut Tagesschau.de und heise-online-News von gestern hat der Bundestag das neue Telemediengesetz verabschiedet.

Für uns Business-Blogger bedeutet das zweierlei:

1. Impressumspflicht
Zitat aus der Tagesschau.de-Meldung:
Jeder, der eine Internetseite betreibt, die "nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken" dient, muss zukünftig nicht nur ein Impressum auf seiner Seite platzieren.
2. Gleichbehandlung vieler Blogger mit Journalisten
Handelt es sich um ein "journalistisch-redaktionell gestaltetes Angebot", müssen die Autoren sogar die gleichen Sorgfaltspflichten erfüllen, die bereits jetzt für tagesschau.de und andere Nachrichtenseiten gelten. Ihre Betreiber sind künftig dazu verpflichtet, alle Einträge auf der Webseite auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Sie können zudem zu Gegendarstellungen verdonnert werden oder eine saftige abmahnung erhalten, wenn Werbung und redaktioneller Inhalt vermischt werden.
Das mit der Impressumspflicht finde ich persönlich nicht soo schlimm. Mich nervt es sowieso, wenn ich mir ewig 'nen Wolf suchen muss, um das Impressum eines Blogs zu finden und es dann nicht mal eines gibt.

Und - da Firmen-Weblogs eindeutig als solche gekennzeichnet sein sollen - können sich Corporate Blogs zukünftig nicht mehr als private tarnen. DAS wiederum gefällt mir gut.

Das mit der Gleichbehandlung von Bloggern und Journalisten ist allerdings ein ziemlicher Hammer. Blogger mit journalistisch- redaktionellem Inhalt unterliegen nach dem neuen Gesetz nämlich der journalistischen Sorgfaltspflicht. Der gleichen journalistischen Sorgfaltspflicht, der auch z. B. Sabine Christiansen oder ein Redakteur des SPIEGEL unterliegt.

Und das bedeutet nicht nur, dass wir zukünftig sauber recherchieren müssen, bevor wir posten - ich denke, dass tun die meisten Business-Blogger sowieso. Es bedeutet wirklich, dass wir die zu postenden Inhalte VORHER auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen (!) müssen, dass wir der Pflicht zur Veröffentlichung einer Gegendarstellung unterliegen, dass das Widerrufsrecht auf uns Anwendung findet, dass Abmahnungs- und Unterlassungsklagen gegen Blogger möglich sind und Schadensersatzklagen.

Was ich mich aber vor allem frage: Wieso habe ich von den anstehenden Änderungen vorher üüüüberhaupt nichts gewusst? Und anscheinend bin ich mit diesem Nichtwissen nicht allein. Sonst hätte es doch längst einen Aufschrei und heftige Diskussionen in der Blogoshpere gegeben - und sicher auch eine Blogger-Lobby, die versucht hätte, sich einzumischen...

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Tags: Telemediengesetz  Änerungen+für+Blogger  journalistische+Sorgfaltspflicht  Impressumspflicht 
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