2Jun

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Das ist wieder mal ein Ding. Unglaublich! Die lahmende Konjunktur zwingt viele Betriebe Kurzarbeit zu machen. Das ist ja grundsätzlich zur Arbeitsplatzerhaltung gut. Überlegt man sich allerdings, was das steuerlich für Konsequenzen hat, erblasst man.

Auf der Lohnabrechnung ist das Kurzarbeitergeld steuer- und sozialversicherungsfrei. Das ist ja im ersten Moment auch ganz schön. Aber in der Endabrechnung bei der Erstellung der Jahressteuer kommt das Finanzamt über ein Hintertürchen wieder an Mehreinnahmen. Das Hintertürchen nennt sich Progressionsvorbehalt und funktioniert so:

Das Finanzamt rechnet das Kurzarbeitergeld bei der Bearbeitung der Einkommensteuererklärung nämlich dem Einkommen des Steuerzahlers hinzu und berechnet auf dieses höhere Einkommen den Steuersatz. Anschließend zieht das Finanzamt das Kurzarbeitergeld wieder ab und besteuert das restliche Einkommen mit diesem höheren Steuersatz.

So kann es für 2009 zu Nachzahlungen kommen. Damit muss man rechnen und sollte deshalb für diese Zwecke Steuerrücklagen bilden. Hilfreich ist da auf jeden Fall ein Programm, das mit den Kurzarbeiterbezug einrechnet, sodass das grosse Erwachen nicht erst mit dem Steuerbescheid kommt.


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One Response to “Achtung Kurzarbeiter: Steuerrücklagen bilden”

  1. Gerd sagt:

    Das kann wirklich nicht wahr sein! Na dann kann man direkt anfange zu sparen, um Rückzahlungen leisten zu können. http://www.der-tagesgeld-vergleich.de/ informiert, wie man das vielleicht irgendwie hinbekommt. Wer sich also davor schützen will diese schönen Rückzahlungen nicht leisten zu können, liest einfach mal nach.

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