smallbizger

Ab übermorgen gilt's: GEZ für PCs - aber für wen und wie?

abgelegt im Archiv Finanzen am 30.12.06

Ab übermorgen gilt's: GEZ für PCs - aber für wen und wie?
Ich schrieb ja schon hier darüber, aber ab dem 1.1.07 wird's nun ernst: Auf alle Internet-fähigen Geräte müssen Rundfunkgebühren gezahlt werden.

Nach wie vor empfinde ich das als Sauerei, aber auch das sagte ich schon.
Wie auch immer, wir haben uns mit den Realitäten auseinanderzusetzen und daher gibt' jetzt Tipps für die Praxis:

Die DIHK hat ein zwölfseitiges Merkblatt als pdf herausgebracht, in dem wirklich genau erklärt ist, wer warum unter welchen Umständen wie viel GEZ für "neuartige Rundfunkgeräte" (ja, so nennen die PCs und Handys wirklich. O Mann, da waren mal wieder Profi-Texter ;-) am Werk ) zu zahlen hat.

Auch bei der DIHK gibt's einen Appell für eine zügige Neuordnung der Rundfunkgebühren und Links zu weiteren Infos.

Und hier ist der Link zu neuen Formularen für die gewerbliche Anmeldung bei der GEZ, mit denen man auch neuartige Rundfunkgeräte *pruuust* anmelden kann.

Die beiden folgenden Passagen aus dem oben erwähnten Merkblatt ändern nichts daran, dass ich diese neuen Gebühren volkswirtschaftlich schwachsinnig finde, reihen aber mich persönlich in die Riege der von den zusätzlichen Gebühren nicht-direkt-Betroffenen ein:
Seite 6: Für Freiberufler, Selbständige oder Gewerbetreibende mit einem separaten Büro/ arbeitszimmer zu Hause fällt auch eine Gebühr an:
Steht dort ein beruflich genutzter Internet-PC, muss zusätzlich zur Rundfunkgebühr, die für den Privathaushalt gezahlt wird, eine PC-Gebühr entrichtet werden, wenn noch kein "herkömmliches" Rundfunkgerät für dieses Büro oder ein geschäftlich genutztes Autoradio angemeldet ist.
Beispiel: Für Selbständige mit einem gewerblich genutzten KfZ und einem Büro außerhalb und einem Büro innerhalb des Wohnhauses gilt: Wenn noch keine "herkömmlichen" Geräte in den Büros, sondern nur ein Autoradio angemeldet ist, befreit das Autoradio nur ein Büro von der PC-Gebühr. Für das andere Büro fällt dann noch einmal die PC-Gebühr an.

Seite 9 - Beispiele: 1. In einer Betriebsstätte befinden sich keine herkömmlichen Rundfunkgeräte, aber mindestens ein internetfähiger PC. Auf den Inhaber ist privat ein PKW mit Autoradio zugelassen, der teilweise geschäftlich genutzt wird. Ist das Autoradio bei der GEZ gemeldet, so besteht für die internetfähigen PCs keine gesonderte Gebührenpflicht, weil das Autoradio wegen der geschäftlichen Nutzung dem Betrieb zugerechnet wird. Dabei werden geleaste Fahrzeuge nur zugerechnet, wenn das Fahrzeug auf den Betrieb bzw. dessen Inhaber zugelassen ist.
Aber irgendwie ärgert mich das Ganze so, dass ich mich darüber gar nicht richtig freuen kann.

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Tags: GEZ  Rundfunkgebühren  DIHK  Merkblatt  neuartige+Rundfunkgeräte 

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