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Finanzen
von Elke Fleing am 30.12.06

Nach wie vor empfinde ich das als Sauerei, aber auch das sagte ich schon.
Wie auch immer, wir haben uns mit den Realitäten auseinanderzusetzen und daher gibt' jetzt Tipps für die Praxis:
Die DIHK hat ein zwölfseitiges Merkblatt als pdf herausgebracht, in dem wirklich genau erklärt ist, wer warum unter welchen Umständen wie viel GEZ für "neuartige Rundfunkgeräte" (ja, so nennen die PCs und Handys wirklich. O Mann, da waren mal wieder Profi-Texter ;-) am Werk ) zu zahlen hat.
Auch bei der DIHK gibt's einen Appell für eine zügige Neuordnung der Rundfunkgebühren und Links zu weiteren Infos.
Und hier ist der Link zu neuen Formularen für die gewerbliche Anmeldung bei der GEZ, mit denen man auch neuartige Rundfunkgeräte *pruuust* anmelden kann.
Die beiden folgenden Passagen aus dem oben erwähnten Merkblatt ändern nichts daran, dass ich diese neuen Gebühren volkswirtschaftlich schwachsinnig finde, reihen aber mich persönlich in die Riege der von den zusätzlichen Gebühren nicht-direkt-Betroffenen ein:
Seite 6: Für Freiberufler, Selbständige oder Gewerbetreibende mit einem separaten Büro/ arbeitszimmer zu Hause fällt auch eine Gebühr an:Aber irgendwie ärgert mich das Ganze so, dass ich mich darüber gar nicht richtig freuen kann.
Steht dort ein beruflich genutzter Internet-PC, muss zusätzlich zur Rundfunkgebühr, die für den Privathaushalt gezahlt wird, eine PC-Gebühr entrichtet werden, wenn noch kein "herkömmliches" Rundfunkgerät für dieses Büro oder ein geschäftlich genutztes Autoradio angemeldet ist.
Beispiel: Für Selbständige mit einem gewerblich genutzten KfZ und einem Büro außerhalb und einem Büro innerhalb des Wohnhauses gilt: Wenn noch keine "herkömmlichen" Geräte in den Büros, sondern nur ein Autoradio angemeldet ist, befreit das Autoradio nur ein Büro von der PC-Gebühr. Für das andere Büro fällt dann noch einmal die PC-Gebühr an.
Seite 9 - Beispiele: 1. In einer Betriebsstätte befinden sich keine herkömmlichen Rundfunkgeräte, aber mindestens ein internetfähiger PC. Auf den Inhaber ist privat ein PKW mit Autoradio zugelassen, der teilweise geschäftlich genutzt wird. Ist das Autoradio bei der GEZ gemeldet, so besteht für die internetfähigen PCs keine gesonderte Gebührenpflicht, weil das Autoradio wegen der geschäftlichen Nutzung dem Betrieb zugerechnet wird. Dabei werden geleaste Fahrzeuge nur zugerechnet, wenn das Fahrzeug auf den Betrieb bzw. dessen Inhaber zugelassen ist.
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Wong
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Kommentar von:
Thorsten Staudigl
(30.12.06 21:14 Uhr)
Da können sich diejenigen glücklich schätzen, die keine eigenen Büroräume haben und auch zuhause kein separates Arbeitszimmer haben.
Kommentar von:
plasma
(01.01.07 23:15 Uhr)
ist es nicht so das ich niemanden bei mir reinlassen kann.
Dann Prost.
Dann Prost.
Kommentar von:
Christian
(02.01.07 1:37 Uhr)
Sehe ich das also richtig, wenn ich als Freiberufler in meiner Wohnung kein Arbeitszimmer habe, bin ich nicht gebührenpflichtig? Ich arbeite halt in meinem Wohnzimmer.
Kommentar von:
h. wolf
(04.01.07 1:32 Uhr)
habe bei der gez folgendes frage/antwort beispiel gefunden - da sieht es aber schon so aus als müsse man autoradio + rechner anmelden:
Wir haben in unserer Firma fünf PCs und einen Firmenwagen mit Autoradio. Welche Geräte müssen wir anmelden und dafür bezahlen?
Nur das Radio im Firmenwagen ist anmelde- und gebührenpflichtig. Für die PCs ist keine zusätzliche Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn bereits (auf ein und demselben Grundstück) ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist.
Die monatliche Rundfunkgebühr für ein Radio beträgt 5,52 Euro.
Wir haben in unserer Firma fünf PCs und einen Firmenwagen mit Autoradio. Welche Geräte müssen wir anmelden und dafür bezahlen?
Nur das Radio im Firmenwagen ist anmelde- und gebührenpflichtig. Für die PCs ist keine zusätzliche Rundfunkgebühr zu entrichten, wenn bereits (auf ein und demselben Grundstück) ein herkömmliches Rundfunkgerät angemeldet ist.
Die monatliche Rundfunkgebühr für ein Radio beträgt 5,52 Euro.
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